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02. März 2007:

RIAA setzt auf Online-Buße

Bei der Nutzung des Internets hat sich die US-amerikanische Musikindustrie bisher alles andere als erfinderisch oder gar mutig gezeigt. Das soll nun offenbar anders werden. Die Recording Industry Associaton of America (RIAA), der Branchenverband der US-Musikindustrie, startet ab sofort eine „mutige“ Netzinitiative. Dabei geht es nicht um neue Vertriebsmodelle für Musik, sondern um die schnellere Abwicklung von Verfahren gegen mutmaßliche Tauschbörsennutzer – bargeldlos und übers Internet. McDonalds’ Drive-in lässt schön grüßen.

Bequemer geht’s nimmer?
Die Webseite p2plawsuits steht erst seit kurzem im Netz. Ihr Name ist Programm. Sie richtet sich an alle mutmaßlichen Tauschbörsennutzer, denen die RIAA in den letzten Tagen Abmahnbriefe wegen Urheberrechtsverletzungen zugestellt und ein gerichtliches Verfahren angedroht hat. Es geht zunächst um rund vierhundert Studenten, die derzeit direkt im Visier der US-Lobbyisten stehen. Wer kein Aufsehen erregen möchte und die Strapazen eines Gerichtsverfahrens vermeiden möchte, kann die ganze leidige Tauschbörsensache nunmehr über das neue Webportal online beilegen, heißt es auf der RIAA-Webseite. Eine Kreditkarte reicht aus. Der ertappte Tauschbörsennutzer zahlt und ist aus dem Schneider. Bequemer geht’s nimmer.

Bargeldlos Buße tun
Wer noch nicht sofort von den Vorteilen einer Einigung per Kreditkartenzahlung überzeugt ist, der wird in den FAQ der RIAA-Webseite eindringlich über die möglichen Folgen seiner Uneinsichtigkeit belehrt. Ein Gerichtsverfahren sei teuer und ziehe den guten Namen des mutmaßlichen Tauschbörsennutzers unweigerlich in den Schmutz. Wie viel einfacher und vor allem reibungsloser sei dagegen doch das Angebot der RIAA, bargeldlos die Vergleichsforderung online zu bezahlen und den Fall dadurch ohne viel Aufhebens für immer zu erledigen. Die Mahnschreiben, die an die Studenten geschickt wurden, enthalten jeweils Identifikationsnummern, die auf der Webseite eingegeben werden müssen. Dadurch identifiziert sich der betroffene mutmaßliche Tauschbörsennutzer. Anschließend muss er nur noch dem Vergleich zustimmen und die geforderte Summe per Kreditkarte anweisen.

Rationalisierungseffekte
Das Online-Verfahren ist auf eine schnelle, außergerichtliche Beilegung des Urheberrechtskonflikts ausgelegt. Die RIAA verspricht sich von dieser Form der Konfliktbeilegung offenbar einen erheblichen Rationalisierungseffekt. Anstatt umständlich Vergleichsverhandlungen anzubieten und von ihren Rechtsanwälten durchzuführen zu lassen, setzt die RIAA darauf, dass ein großer Teil der mutmaßlichen Tauschbörsennutzer den vor allem für die Musikindustriellen bequemen Weg der Konfliktbeilegung wählen wird. Der Vorteil für die Branche: Es können weitaus mehr „Delinquenten“ zur Rechenschaft gezogen werden. Die Zahl der Abmahnungen lässt sich ganz erheblich steigern.

Den „Sumpf“ trocken legen
Studenten standen seit jeher ganz besonders im Urheberrechtsvisier der US-Musikbranche. Universitäten gelten als Hochburg für Tauschbörsennutzer. Deshalb setzt die RIAA alles daran, diesen „Sumpf“ so gründlich wie möglich trocken zu legen. Sie nutzt dabei einerseits die Universitätsleitungen, um Druck auf die Studenten auszuüben. Andererseits versucht sie, die Studenten über gezielte „Aufklärungskampagnen“ von der Tauschbörsennutzung abzuhalten. Daneben bieten Online-Shops wie Napster für Studenten besonders günstige Konditionen an.

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© Alfred Krüger http://www.akrue.de/