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02. Oktober 2004:

Studenten wieder im Visier der RIAA

In den USA rollt eine neue Klagewelle gegen die Nutzer von Musiktauschbörsen. Die IP-Nummern von 762 angeblichen Musikpiraten stehen auf der Klageliste der Recording Industry Ass. of Amerika (RIAA). Diesmal soll es bevorzugt eDonkey- und Kazaa-Nutzern an den Kragen gehen. Auch Studenten hat die RIAA wieder im Visier. Trotz aller Anstrengungen der US-Musikindustrie, die universitären „Tauschbörsensümpfe“ trockenzulegen, gelten die US-Universitäten der RIAA immer noch als Hochburgen des Filesharings.

Recht haben und Recht bekommen
Die 762 neuen Klagen, die die RIAA-Anwälte gegen angebliche Nutzer von Musiktauschbörsen eingebracht haben, richten sich zunächst noch gegen unbekannt. Da der US-Musikindustrie ein automatisches Auskunftsrecht gegenüber Internetprovidern per Gerichtsurteil aberkannt worden war, müssen sich die RIAA-Anwälte jetzt zunächst einen Gerichtsbeschluss besorgen, der die betroffenen Provider zwingt, die Kundedaten herauszugeben, die zu den von der RIAA ermittelten IP-Nummern passen. Kommt es anschließend zum Prozess, haben die betroffenen angeblichen Musiktauschbörsennutzer durch die Bank weg äußerst schlechte Karten. Ein Gerichtsprozess kann reichlich teuer werden – teurer jedenfalls als die Vergleichssummen, die die RIAA-Anwälte den mutmaßlichen Musikpiraten regelmäßig anbieten. Deshalb enden die allermeisten Verfahren auch dann mit einem außergerichtlichen Vergleich, wenn die Beschuldigten ihre Unschuld beteuern. Recht haben und Recht bekommen sind eben zwei Paar Schuhe – besonders dann, wenn die Gegenseite anfallende Anwaltskosten locker aus der Portokasse zahlen kann.

RIAA will universitäre Tauschbörsensümpfe trockenlegen
Dass jetzt auch wieder die IP-Nummern aus universitären Netzen auf den Klagelisten der RIAA stehen, hat System. Universitäten galten der RIAA schon immer als Tummelplätze für Musikpiraten. Um diese „Filesharing-Sümpfe“ trocken zu legen, beschreitet die RIAA mehrere Wege. Der Musikantenverband schwingt nicht nur die gerichtliche Abschreckungskeule, sondern setzt gleichzeitig zusammen mit den Universitätsleitungen auf Aufklärung. Kurse über das US-Urheberrecht haben an den Unis Konjunktur. Darüber hinaus hat sich beispielsweise der kommerzielle Online-Musikladen Napster mit etlichen US-Unis auf Kooperationen geeinigt. Napster gewährt den Universitäten Sonderkonditionen beim kostenpflichtigen Download von Musik. Der Pferdefuß ist allerdings, dass diese Studentenabos durch einen Aufschlag auf die in den USA sowieso schon hohen Studiengebühren finanziert werden. Außerdem verlieren die Studenten alle Rechte an den legal heruntergeladenen Musikstücken, wenn sie die Unis verlassen. Wer seine Musik auch nach dem Studium hören will, muss dafür noch einmal zahlen.

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© Alfred Krüger http://www.akrue.de/