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03. Oktober 2007:

RIAA-Strategie gegen Filesharer am Scheideweg?

In den USA steht derzeit der erste Filesharing-Fall an, der es bis vor ein Geschworenengericht gebracht hat. Bisher wurden die allermeisten Fälle von Tauschbörsenmissbrauch, die die US-Musikindustrie angezeigt hatte, durch einen Vergleich beigelegt. Den meisten Beschuldigten fehlte schlichtweg das Geld, um sich auf einen langen Gerichtsprozess mit unsicherem Ausgang einzulassen. Jammie Thomas, 30-jährige Angestellte aus dem US-Bundesstaat Minnesota, will es nun darauf ankommen lassen. Sie bestreitet vehement den Vorwurf, 1700 Musikdateien über die Musiktauschbörse Kaaza zum Tausch angeboten zu haben. Jetzt ist die Musikindustrie gefragt. Sie muss ihre Anschuldigungen erstmals vor einem Geschworenengericht hieb- und stichfest nachweisen.

Hoher Vergleichsdruck
Der Vergleichsdruck ist enorm, wenn man von der finanzkräftigen RIAA, dem US-Branchenverband der Musikindustrie, in den USA vor den Kadi gezogen wird. Kaum einer der Beschuldigten konnte es sich bisher leisten, ein Verfahren bis zum Ende durchzuziehen. Die finanziellen Risiken waren zu hoch. Außerdem wurde die RIAA stets durch erfahrene Anwälte vertreten, die sich auf Klagen gegen Tauschbörsennutzer spezialisiert hatten. Da war es fast schon ein Gebot der finanziellen Vernunft, sich auf kurz oder lang auf einen Vergleich mit den Anwälten der mächtigen Musikindustrie einzulassen – und zwar auch dann, wenn man sich nichts hatte zu Schulden kommen lassen. Die Vergleichskosten waren allemal kalkulierbarer und niedriger als die Kosten, die ein möglicherweise langer Prozess mit ungewissem Ausgang hätte nach sich ziehen können.

Thomas bestreitet die Vorwürfe
Jammie Thomas und ihr Anwalt Brian Toder sind völlig anderer Meinung. Sie wollen es drauf ankommen lassen und fordern die Musikindustrie heraus. Deren Anwälte werfen Thomas vor, über die Musiktauschbörse Kazaa mehr als 1700 Musiktitel im Internet zum Tausch angeboten zu haben. Die RIAA stützt ihre Klage auf die von ihr ermittelte IP-Adresse des mutmaßlichen Tauschbörsennutzers – exakt so, wie es auch in Deutschland gehandhabt wird. Sie argumentiert, die Bereitstellung eines urheberrechtlich geschützten Musiktitels im Tauschordner einer Tauschsoftware käme auch schon seiner Verbreitung gleich. Die konkrete Verbreitung eines Titels kann in aller Regel nämlich nur sehr schwer nachgewiesen werden. Es ist fraglich, ob bereits das Bereitstellen eines urheberrechtlich geschützten Musiktitels nach US-Recht einer vollzogenen Urheberrechtsverletzung gleichkommt.

Präzedenzfall
Die US-Musikindustrie hatte bis zuletzt alle Register gezogen, um die nun anstehende Verhandlung vor einem US-Geschworenengericht zu verhindern. Sie hatte Thomas ebenso wie bisher allen anderen mutmaßlichen Tauschbörsennutzern ein Vergleichsangebot unterbreitet. Thomas hatte jedoch abgelehnt. Die RIAA befürchtet nun offenbar einen für sie negativen Ausgang des Verfahrens. Der Konflikt RIAA gegen Thomas könnte sich zu einem Präzedenzfall entwickeln. Der Erfolg der Klagewelle gegen Tauschbörsennutzer stünde damit auf dem Spiel.

Reichen die Beweise?
Da es – soweit ersichtlich – bis dato noch keinen vergleichbaren Fall vor einem US-Geschworenengericht gab, wird der Entscheidung RIAA vs. Thomas von Experten eine hohe Bedeutung beigemessen. Denn bisher konnten die juristischen Argumente und die angeblichen Beweise, die die RIAA-Anwälte gegen mutmaßliche Tauschbörsennutzer in der Hand zu haben glaubten, nie von einem Gericht überprüft werden. Im Laufe des nun anstehenden Verfahrens wird es sich zeigen, ob diese Beweise und die juristischen Argumente, mit denen die RIAA-Anwälte eine Urheberrechtsverletzung begründen, vor Gericht Bestand haben werden.

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© Alfred Krüger http://www.akrue.de/