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03. November 2005:

Klassisches Eigentor beim US-Jugendschutz

Wenn es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Internets geht, schießen übereifrige Jugendschützer zuweilen weit über das eigentliche Schutzziel hinaus. Manches ach so gut gemeinte Gesetz erweist sich im Nachhinein sogar als klassisches Eigentor. So geschehen in einigen US-Bundesstaaten, die Kinder und Jugendliche vor den Machenschaften von Spamversendern schützen wollten und eine offizielle „Do Not E-Mail“-Liste mit den Adressen von Kindern und Jugendlichen etablierten. Ein völlig falscher Weg, meint die US-amerikanische Handels- und Verbraucherschutzbehörde FTC in einem Brief, den sie kürzlich dem Gesetzgeber in Illinois auf Anfrage zukommen ließ. Darin warnen die Behörden vor den Missbrauchsgefahren solcher Listen.

Robinsonlisten für Kinder
„Do Not E-Mail“-Listen, auf denen Emailadressen von Kindern und Jugendlichen vermerkt sind, gibt es bereits im Bundesstaat Utah. In Michigan steht ein ähnliches Gesetz kurz vor der Verabschiedung. Diese Gesetze wurden beschlossen, um Kinder und Jugendliche vor Spam zu schützen. Betreiber von Email-Marketing-Firmen sollen vor dem Start einer Email-Kampagne ihre Adresslisten mit den Adressen der „Do Not E-Mail“-Liste abgleichen. Zu diesem Zweck schicken sie ihre Adresslisten an eine staatliche Behörde, die die „Do Not E-Mail“-Listen verwaltet. Dort werden diejenigen Adressen aus der Mailingliste gelöscht, die in der „Do Not E-Mail“-Liste enthalten sind – ein löbliches und einfaches Verfahren, dachten sich die Gesetzgeber in Utah und Michigan. In Illinois und anderen US-Bundesstaaten sind ähnliche Kinderschutzlisten geplant. Doch die Federal Trade Commission ist völlig anderer Meinung.

Mehr Spam statt weniger
Solche „Robinsonlisten“, die Kinder und Jugendliche schützen sollen, sind der falsche Weg, heißt es im FTC-Schreiben an den Gesetzgeber in Illinois, der gerade ein ähnliches Kinderschutzgesetz wie diejenigen in Utah und Michigan plant. Angefordert wurde die FTC-Stellungnahme zu dieser Frage von Skip Saviano, einem Mitglied des Regionalparlaments von Illinois. Solche Listen könnten problemlos missbraucht werden, schreibt die FTC. Skrupellose Spammer, die ihre Mailinglisten mit den jeweiligen „Do Not E-Mail“-Listen abgleichen würden, könnten problemlos nachvollziehen, welche Adressen aus ihren Listen herausgestrichen wurden. Diese Adressen, die dann zweifelsfrei Kindern und Jugendlichen zugeordnet werden können, könnten dann zu zielgruppengenauer Werbung benutzt werden. Nicht die Verringerung von Spammails wäre die Folge, sondern eine weitere Erhöhung des Spamaufkommens, das dann speziell die Emailpostfächer von Kindern und Jugendlichen überflute.

Robinsonliste mit mäßigem Erfolg
Es sei unwahrscheinlich, dass die bereits existierenden Gesetze in Utah und Michigan revidiert würden, heißt es. In Utah habe man bereits damit begonnen, eine „Do Not E-Mail“-Liste zu erstellen – offenbar mit wenig durchschlagendem Erfolg. Die Liste enthalte gerade einmal ein paar Tausend E-Mail-Adressen, erklären Insider. Das Kinderschutzgesetz in Michigan ist demgegenüber noch nicht in Kraft getreten. Es muss noch vom Gouverneur unterschrieben werden, sodass hier noch die Chance bestehe, dass es blockiert werden könnte, meint Trevor Hughes von der E-Mail Service Provider Coalition.

Gut gemeint, ansonsten aber völlig falsch
Hughes lässt an den geplanten bzw. schon existierenden Gesetzen im Übrigen kein gutes Haar. „Ich hoffe, dass die FC-Botschaft jeden Gesetzgeber in jedem Bundesstaat davon abbringt, an ein ähnliches Gesetz auch nur zu denken“, erklärte er. Die Absichten seien ja löblich, aber das Konzept sei völlig falsch. Ein derartiges gesetzgeberisches Eigentor habe er bisher noch nicht erlebt.

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© Alfred Krüger http://www.akrue.de/