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04. April 2005:

Webradios vor dem Aus

Die Betreiber bundesdeutscher Webradios müssen seit dem 1. April dieses Jahres für gesendete Musiktitel erheblich tiefer in die eigenen Taschen greifen. Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) hat die Vergütungssätze, die Webradios für das Senden von urheberrechtlich geschützter Musik zahlen müssen, drastisch erhöht. Es steht zu befürchten, dass insbesondere die zahlreichen kleinen Radiostationen, die oft nur für einen minimalen Hörerkreis senden, vor dem finanziellen Aus stehen. Gleichzeitig möchte die deutsche Musikindustrie via GVL auch inhaltlich auf die Webradioprogramme Einfluss nehmen. Der Grund: Die Musikindustrie möchte verhindern, dass die gesendeten Musiktitel mitgeschnitten werden können.

Wer soll das noch bezahlen?
Experten gehen in ihren Schätzungen davon aus, dass ca. neunzig Prozent der über 15.000 deutschen Webradios durch die neue Gebührenordnung der GVL massiv in ihrer Existenz bedroht sind. Sie können sich die neuen Tarife, die seit dem 1. April gelten, schlichtweg nicht mehr leisten. Bisher waren die Gebühren, die die Webradiomacher an GVL und GEMA zu zahlen hatten, auch von kleineren, nichtkommerziellen Stationen prinzipiell zu tragen gewesen. Ein Sender mit einer Reichweite von bis zu 25 Hörern musste bisher pro Monat jeweils 25 Euro an GVL und GEMA löhnen. Diese moderaten Preise gehören nunmehr der Vergangenheit an. Die neuen Tarife sehen beispielsweise vor, „dass ein kleiner nicht-kommerzieller Sender, mit einer durchschnittlichen Hörerzahl von unter 20 Personen über 350 Euro im Monat an die GVL zahlen muss“. Gleichzeitig sollen die Webradios verpflichtet werden, das Aufzeichnen ihrer Sendungen technisch zu verhindern. Zahlen sollen die Radiobetreiber im Übrigen auch für Musiktitel, die sie abrufbereit auf ihren Servern gespeichert haben.

Eingriffe ins Programm
Während sich die GEMA um die Musikurheberrechte von Komponisten, Textern und deren Verlegern kümmert, kassiert die GVL im Auftrag der jeweiligen Interpreten eines Musikstückes sowie im Auftrag der Musikindustrie. Letztere hat nicht nur für die exorbitant gestiegenen Tarife gesorgt, sondern möchte aus Angst vor „Raubkopien“ auch auf die Programmgestaltung der Webradios Einfluss nehmen. So legt die GVL in ihren Nutzungsbestimmungen beispielsweise fest, dass es künftig verboten sein soll, innerhalb von drei Stunden mehr als zwei Songs aufeinander folgend aus dem gleichen Album bzw. drei Songs des gleichen Künstlers der Reihe nach zu senden. Daneben darf im Programm nicht mehr im Voraus gesagt werden, wann ein bestimmter Künstler gespielt wird. Specials zu bestimmten Künstlern, CD-Vorstellungen, aber auch Interviews mit Künstlern, die mit Musik der Interviewten „unterbrochen“ werden, dürften somit der Vergangenheit angehören, sagen die Betreiber von Webradios voraus. Die Musikindustrie in ihrer maßlos übertriebenen Angst vor „illegalen“ Mitschnitten will es so.

Webradios leisten kostenlose PR
Die betroffenen Webradiobetreiber wehren sich bereits seit geraumer Zeit gegen die neuen Vorschriften der GVL – bisher ohne Erfolg. Die GVL hat die mächtige Musikindustrie im Rücken und glaubt, den Webradios ihre Bedingungen problemlos aufoktroyieren zu können. Die Webradiobetreiber setzen sich zur Wehr. Sie argumentieren u. a. damit, dass sie mit ihren Sendungen gerade jungen und unbekannten Künstlern eine Bühne zur Verfügung stellten. Dies gelte auch für Neuerscheinungen, die in den Webradios früher und wesentlich intensiver vorgestellt würden, als es im üblichen Kommerzrundfunk möglich sei. Sie hätten durch ihre Sendungen beispielsweise zum neuen Boom deutscher Bands wie Wir sind Helden, Juli oder Silbermond beigetragen. Davon will die Musikindustrie jedoch nichts hören. Alles, was im Netz gesendet wird, kann mitgeschnitten werden und wird dann nicht mehr gekauft, lautet die kurzsichtige Milchmädchenrechnung der Damen und Herren aus den Chefetagen der deutschen Musikindustrie. Software zum Mitschneiden gibt es kostenlos im Netz. Sie ist auch nicht verboten. Das aber könnte sich bald ändern, wenn die Bundesregierung der beharrlichen Lobbyarbeit der Musikindustriellen auch in dieser Frage noch nachgeben sollte.

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© Alfred Krüger http://www.akrue.de/