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04. September 2004:

Google vor Gericht

Die beiden Suchmaschinenfirmen Google und Overture müssen sich wegen ihrer kontextbezogenen Werbeprogramme vor Gericht verantworten. Ein US-Bezirksgericht im US-Bundesstaat Virginia hat einer Klage des US-amerikanischen Versicherungskonzerns GEICO gegen Google und Yahoo-Tochter Overture stattgegeben. GEICO hatte sich daran gestoßen, dass die beiden Suchmaschinenfirmen im Rahmen ihrer Werbeprogramme den geschützten Markennamen „Geico“ auch an die Konkurrenz verkaufen würden. Sollte der Versicherungskonzern Recht bekommen, brächen für Google und andere Suchmaschinenbetreiber schwere Zeiten an. Denn bezahlte Suchmaschinenwerbung zählt zu den Haupteinnahmequellen der beiden Suchmaschinenfirmen.

Google lebt von Werbung
Nicht Suchen oder Finden, sondern Werbung ist das A und O der Suchmaschinen. Kommerzielle Suchmaschinenfirmen wie Google oder die Yahoo-Tochterfirma Overture finanzieren sich hauptsächlich aus den Einnahmen, die sie aus ihren Werbeprogrammen erzielen. Bei Google sind es satte 95 Prozent der jährlichen Gesamteinnahmen in Höhe von rund einer Milliarde Dollar, die durch kontextbezogene Werbung in die Suchmaschinenkassen fließen. Die Werbeanzeigen werden bei Google auf den Suchergebnisseiten oder im Rahmen des AdSense-Partnerprogramms auf den angeschlossenen Partnerwebseiten kontextbezogen eingeblendet. Zu diesem Zweck können Werbungtreibende bestimmte Schlüsselworte kaufen. Wird nach diesen Schlüsselworten gesucht, wird automatisch die passende Anzeige geschaltet. Und genau hier liegt für den Versicherungskonzern GEICO das Problem.

Konkurrenz verdirbt das Geschäft
GEICO wirft den beiden Suchmaschinenfirmen konkret vor, dass das Schlüsselwort „Geico“ auch an Konkurrenten des Konzerns verkauft worden sei. Würde ein Suchmaschinennutzer nach den Webseiten des Versicherungskonzerns suchen und als Suchbegriff „Geico“ eingeben, würde er auch mit Werbung von Konkurrenzunternehmen zugepflastert. „GEICO“ sei aber ein Markenname und als solcher geschützt. Deshalb dürfe er nicht zu Werbezwecken für konkurrierende Unternehmen verwendet werden. Außerdem handele es sich hierbei um einen Fall von unfairem Wettbewerb.

Ein Fall von grundsätzlicher Bedeutung
Google und Overture wollen diese Argumente nicht gelten lassen. Sie argumentieren, dass sie den fraglichen Suchbegriff nur intern für ihre Suchalgorithmen verwenden würden, um die Werbeanzeigen richtig, nämlich kontextbezogen zu schalten. Der User würde davon nichts bemerken. Sie stellten deshalb den Antrag, die Klage abzuweisen, - und unterlagen vor Gericht. US-Bezirksrichterin Leonie Brinkema konnte sich für die Argumentation der beiden Suchmaschinenfirmen nicht erwärmen. Der freie Verkauf des als Markennamen rechtlich geschützten Suchbegriffes „Geico“ könnte von konkurrierenden Unternehmen missbraucht werden, um von der Bekanntheit des Markennamens zu profitieren, erklärte sie in der Begründung ihrer Entscheidung. Sie ließ die GEICO-Klage zu, weil nur durch ein Gerichtsverfahren abschließend geklärt werden könne, ob Markenrechte tatsächlich verletzt würden.

Keine Werbung unter „Geico“
Google hat die Entscheidung des Bezirksgerichts zwar heftig kritisiert. Offenbar ist sich der Suchmaschinenprimus seiner Sache aber doch nicht so sicher, wie die Google-Anwälte glauben machen wollen. Denn die Suchmaschine hat offensichtlich bereits die ersten Konsequenzen aus der ergangenen Entscheidung gezogen und in den USA vorsorglich sämtliche Werbeschaltungen im Zusammenhang mit dem Suchwort „Geico“ gecancelt.

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© Alfred Krüger http://www.akrue.de/