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04. Oktober 2005:

US-Bürgerin verklagt die RIAA

Erpresserischer Betrug, Verletzung der Privatsphäre, elektronischer Hausfriedensbruch, Rechtsmissbrauch – die Liste der Vorwürfe, die die US-Amerikanerin Tanya Andersen aus dem US-Bundesstaat Oregon gegen die US-amerikanische Musikindustrie erhebt, ist ebenso so lang wie schwer wiegend. Andersen gehört zu den Personen, die der US-Musikindustrieverband RIAA wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen verklagen möchte. Doch die angebliche Tauschbörsennutzerin, die mindestens eintausend Titel illegal aus dem Netz geladen haben soll, dreht den Spieß jetzt um. Sie verklagt die Musikindustrie.

Die RIAA lässt privat ermitteln
Die Klagewellen, mit denen die Recording Industrie Ass. of America gegen angebliche Nutzer von Tauschbörsen wie Kazaa, Limewire oder eDonkey vorgeht, reißen nicht ab. Erst kürzlich wurden 693 weitere Klagen eingereicht – zunächst nur gegen unbekannt, weil den Anwälten der RIAA zur Identifikation der angeblichen Tauschbörsennutzer nur deren IP-Adresse vorliegt. Per Gerichtsbeschluss werden anschließend die fraglichen Internet Provider zur Herausgabe der Kundendaten gezwungen, die sich hinter den IP-Nummern verbergen. Die US-Firma MediaSentry hat sich darauf spezialisiert, Tauschbörsennetzwerke zu scannen und deren Nutzer anhand ihrer IP-Adresse dingfest zu machen. Zu diesem Zweck dringt sie u. a. in die fremden Rechner ein und scannt dort die Inhalte der zu Tauschzwecken angeblich freigegeben Ordner. Auf der Basis dieses Materials werden die mutmaßlichen Tauschbörsennutzer verklagt.

Zum Vergleich gezwungen
Die wenigsten Tauschbörsennutzer, die von der RIAA bisher vor den Kadi gezogen wurden, haben den angedrohten Prozess bis zum Ende durchgefochten. Den meisten waren Risiko und drohende Kosten zu hoch. Außerdem war ihnen bewusst, dass sich die RIAA vor Gericht durch teure Spezialanwälte vertreten lässt. Ähnlich qualifizierte Anwälte können sich die Betroffenen in aller Regel nicht leisten. Die allermeisten angeblichen Tauschbörsennutzer haben sich deshalb auf Vergleichs“verhandlungen“ mit der RIAA eingelassen. Diese „Verhandlungen“ finden vor einer Schiedsstelle, dem Settlement Support Center, statt. Gegen Zahlung von Schadensersatzsummen an die RIAA in Höhe von durchschnittlich mehreren Tausend US-Dollar werden die Verfahren anschließend eingestellt.

Tanya Andersen wehrt sich
Tanya Andersens Fall ist nur einer unter mittlerweile rund 13.500 Fällen. Doch Andersens Fall entwickelt sich offenbar ein wenig anders als die anderen. Die Betroffene, die unter einer schweren Behinderung leidet und von Sozialhilfe lebt, dreht den Spieß jetzt nämlich um und wehrt sich gerichtlich gegen die Vorwürfe der RIAA. Deren Anwälte verlangen mehrere Hunderttausend Dollar Schadensersatz von ihr. Sie werfen der allein erziehenden Mutter einer achtjährigen Tochter vor, „nachweislich“ über 1.000 Musikstücke über die Musiktauschbörse Kazaa illegal aus dem Netz heruntergeladen zu haben. Tanya Andersen bestreitet dies energisch. Sie habe noch niemals ein Musikstück aus dem Netz geladen, weder legal noch illegal. Ein Angestellter der Schiedsstelle habe gar versichert, dass er ihr glaube, erklärt Frau Andersen. Trotzdem denke die RIAA nicht daran, in ihrem Fall vom bisherigen Vergleichsverfahren abzuweichen. Man wolle anderen Beklagten kein Beispiel liefern

Schwere Vorwürfe gegen die RIAA
Tanya Andersen sieht sich im Recht. Sie wirft dem US-Branchenverband eine Reihe von schweren Rechtsverstößen vor, darunter Betrug und Erpressung, Verletzung der Privatsphäre, Rechtsmissbrauch, elektronischen Hausfriedensbruch und Verstöße gegen den Computer Fraud and Abuse Act. Sie begründet ihre Klage damit, dass die RIAA die Firma MediaSentry damit beauftragt habe, in fremde Rechner einzudringen und dort Daten zu stehlen. Wann der Prozess beginnt, steht derzeit noch nicht fest. Es ist aber zu erwarten, dass in diesem Verfahren auch geprüft wird, ob und inwieweit das Material, das von so genannten Sicherheitsfirmen wie MediaSentry geliefert und von den RIAA-Anwälten regelmäßig als Beweismittel benutzt wird, überhaupt zulässig ist.

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© Alfred Krüger http://www.akrue.de/