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06. Februar 2005:

"Wir sind alle Musikpiraten!"

Dass die internationale Musikindustrie juristisch Jagd auf Musikpiraten macht, ist nichts wirklich Neues. In den USA sind mittlerweile Tausende Tauschbörsennutzer in die Fänge der RIAA geraten. Darunter befand sich aber offenbar auch eine 83-jährige Dame, die nach glaubhaften Aussagen ihrer Tochter mit Computern überhaupt nicht umgehen konnte. Sie soll unter dem Pseudonym „smittenedkitten“ rund 700 Pop-, Rock- und Rap-Songs zum Tausch angeboten haben. Die Dame ist mittlerweile verstorben. Doch erst nachdem der Fall durch US-Medien bekannt wurde, gab die RIAA nach und will die Klage nun zurückziehen.
Auch in Frankreich wird juristisch gegen Tauschbörsennutzer vorgegangen. Die erste Verurteilung eines französischen Musikpiraten ist erfolgt und hat in der französischen Öffentlichkeit einen Proteststurm ausgelöst. Das französische Wochenmagazin Nouvel Observateur veröffentlichte unter dem Titel „Befreit die Musik“ ein Manifest gegen die „repressive und unverhältnismäßige“ juristische Verfolgung von Tauschbörsennutzern. Unterschrieben wurde dieses Manifest mittlerweile von 20.000 Franzosen, darunter auch zahlreiche Künstler.


Unbekannt bleibt unbekannt
Gertrude Walton wohnte in Fayette County und hasste Computer. Trotzdem soll die 83-jährige Dame unter dem Pseudonym „smittenedkitten“ regelmäßig Tauschbörsen genutzt und dort rund 700 Musiktitel angeboten haben. Das jedenfalls behauten die Rechtsanwälte der Recording Industry Ass. of America (RIAA), die die alte Dame aufgrund einer IP-Nummer als gefährliche Musikpiratin identifiziert haben wollen. Die US-amerikanische Musikindustrie lässt auf der Jagd nach besonders eifrigen Musikpiraten seit geraumer Zeit regelmäßig die einschlägigen Musiktauschbörsen durchkämmen. Sie erfährt dadurch allerdings lediglich die IP-Adressen der jeweiligen Musiktauschbörsennutzer. Auf der Grundlage dieser IP-Adressen leitet sie anschließend eine Klage gegen Unbekannt ein, durch die die betroffenen Internet Service Provider gezwungen werden können, die zur jeweiligen IP-Adresse passenden Kundendaten herauszugeben. Die Musikindustrie wähnt sich damit auf der sicheren Seite. Doch offenbar sind ihre „Lauschtechniken“ doch nicht so unfehlbar, wie die RIAA gerne unterstellt. Der Hauptmangel dieses Verfahrens liegt nämlich darin begründet, dass lediglich ein Computer identifiziert werden kann, nicht aber, wer diesen Computer auch wirklich genutzt hat. Unbekannt bleibt also unbekannt.

Wer ist „smittenedkitten“?
Exemplarisch lässt sich dieser Mangel am Fall der 83-jährigen Dame belegen. Sie selbst hat den Computer in ihrem Haus niemals benutzt. „Meine Mutter hatte von Computern keine Ahnung. Sie hasste Computer“, versicherte die Tochter der alten, nach langer Krankheit bereits im Dezember letzten Jahres verstorbenen Dame. Auch die Tochter wird vermutlich den PC nicht genutzt haben, wenn doch, dann womöglich nicht, um Pop-, Rock- oder Rapmusik zu tauschen. Die alte Dame hinterlässt allerdings 24 Enkelkinder und 23 Urenkel. „Könnte „smittenedkitten“ einer von ihnen sein?“, fragte die US-Zeitung „The Charleston Gazette“ bei der Musikindustrie an. „Kein Kommentar“, hieß es bei der RIAA. Immerhin überlegt man dort mittlerweile, die Klage gegen die Verstorbene zurückzuziehen.

Erster französischer Musikpirat verurteilt
Auch die französische Musikindustrie geht seit kurzem juristisch gegen die Nutzer von Musiktauschbörsen vor. Kürzlich wurde der erste Tauschbörsennutzer von einem französischen Gericht zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro und einer Entschädigungszahlung von 10.000 Euro verurteilt. Außerdem muss er die Verfahrenskosten in Höhe von 2.400 Euro zahlen. Die Geldstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Sie ist nur zu zahlen, wenn der Verurteile rückfällig wird. Die französische Musikindustrie begrüßte das Urteil, Verbraucherschützer kritisierten es heftig. Sie forderten in einer Stellungnahme eine Reform des französischen Urheberrechts, das den Gegebenheiten des Internet-Zeitalters angepasst werden müsse. Man müsse sich vergegenwärtigen, dass der Tausch von Musikdateien über Peer-to-peer massenhaft praktiziert werde und untrennbar mit der Entwicklung des Internets verknüpft sei“, heißt es in der Stellungnahme des französischen Verbraucherschutzverbandes „Que Choisir“. Eine solche „sozial gesunde Praxis“ habe etwas mit kultureller Vielfalt unter den technischen und gesellschaftlichen Bedingungen des digitalen Zeitalters zu tun. Diese Entwicklung lasse sich im Übrigen nicht durch repressive Maßnahmen zurückschrauben. Im Gegenteil wird das französische Kulturministerium aufgefordert, das Urheberrecht an diese neuen Gegebenheiten anzupassen. An die französische Musikindustrie geht der Appell, die Klagewelle gegen französische Musiktauschbörsennutzer umgehend zu beenden.

„P2P – Wir sind alle Piraten“
Damit diese Forderungen nicht ungehört verhallen, hat das französische Wochenmagazin Nouvelle Observateur unter dem Titel „Befreit die Musik“ einen Aufruf veröffentlicht, dem sich als Erstunterzeichner auch zahlreiche Musikkünstler anschlossen. Darunter befinden sich auch international bekannte Namen wie beispielsweise Manu Chao oder Khaled. Man wende sich aufs Schärfste gegen die repressive und unverhältnismäßige Praxis, einzelne Musiktauschbörsennutzer juristisch zu Sündenböcken zu machen. "Wie mindestens acht Millionen andere Franzosen haben auch wir schon Musik aus dem Internet geladen und sind demnach potentielle Delinquenten. Wir verlangen die Einstellung dieser absurden Verfolgung", erklären die Unterzeichner und schlagen eine breit angelegte öffentliche Debatte vor, in die Künstler, Musikindustrie und Regierung mit einbezogen werden sollen. Ziel müsse es sein, Urheberrechte und Verbraucherrechte im Zeitalter des Internets besser als bisher in Einklang miteinander zu bringen. Mittlerweile haben sich diesem Aufruf mehr als 20.000 Franzosen angeschlossen. Sie alle outen sich als Musikpiraten. Denn die Unterschriftenliste trägt den Titel „P2P – Wir sind alle Piraten“.

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© Alfred Krüger http://www.akrue.de/