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06. Juli 2004:

Überwachen verboten!

Email-Überwachung ist in – nicht nur bei den Mailprovidern. Auch mancher Mailversender hätte gern gewusst, was der Empfänger seiner Mail mit dieser alles anstellt. Unternehmen wie die US-amerikanische Firma Rampell Software bieten Email-Überwachung ganz offiziell und kostenpflichtig an. Wer 50 Dollar auf die virtuelle Ladentheke von DidTheyReadIt.com blättert, kann künftig kontrollieren, ob und wann eine Mail ihren Empfänger erreicht hat, wie lange und wie oft sie gelesen wurde und an wen sie schließlich weitergeleitet wurde. Datenschützer runzeln die Stirn – und in Frankreich ist dieser Überwachungsdienst sogar verboten.

Marktlücke Email-Überwachung
Bei manchen Mails, die wie Online-Bewerbungen oder Terminabsprachen wirklich wichtig sind, hätte der Absender gerne die Bestätigung, dass die Mail ihren Empfänger auch wirklich erreicht hat. Der einfachste Weg wäre es natürlich, wenn man den Empfänger um eine kurze Bestätigungsmail bittet. Bleibt diese aus, dann ist die Mail entweder gar nicht angekommen oder der Empfänger drückt sich – aus welchen Gründen auch immer - um eine Bestätigung herum. AOL und Microsoft bieten längst die Möglichkeit, sich vom Empfänger automatisch eine Empfangsbestätigung zuschicken zu lassen. Das allerdings funktioniert bei AOL nur unter Mitgliedern des Internetproviders, und in der Microsoftversion müssen beide Mailpartner mit MS Outlook bzw. Outlook Express arbeiten, wobei die Lesebestätigung auch deaktiviert werden kann. Firmen wie Rampell Software (DidTheyReadIt.com), ReadNotify oder ReturnReceipt glauben, hier eine Marktlücke entdeckt zu haben. Wer einen solchen Service nutzt, kann ziemlich sicher nachvollziehen, ob seine Mails ihren Empfänger auch tatsächlich erreicht haben.

Wie die Bestätigungsdienste arbeiten
Die kommerziellen Bestätigungsdienste arbeiten alle nach dem gleichen Prinzip. Sie binden in HTML-Mails eine unsichtbare Grafik ein, die auf den firmeneigenen Servern liegt. Wird die Grafik abgerufen, dann wurde die fragliche Mail geöffnet und (hoffentlich) gelesen. Beim Schließen der Mail erfolgt eine Benachrichtigung über die Lesedauer sowie anhand der IP-Nummer des abrufenden PCs darüber, in welchem Ort die Mail empfangen wurde. Weitere Mitteilungen folgen, sobald die Mail erneut geöffnet, an andere Personen weitergeleitet und von diesen geöffnet wurde. Der Absender kann den Verbleib seiner Mails also recht exakt nachvollziehen, vorausgesetzt, die Mail wird im Online-Modus geöffnet und gelesen. Um Spammer von diesem Service auszuschließen, ist die Zahl der nachverfolgbaren Mails bei DidTheyReadIt.com auf maximal 750 pro Jahr beschränkt. Die Mails werden über die Mailserver der Firma verschickt und erhalten hinter der Mailadresse das Anhängsel „.didtheyreadit.com“. Der Mailempfänger bemerkt davon in aller Regel nichts.

In Frankreich verboten!
Datenschützer sehen diese Art Bestätigungsdienste gar nicht gern. Während nämlich beispielsweise die Eingangsbestätigung via Outlook erstens deaktivierbar ist und dem Empfänger zweitens nicht verborgen bleibt, geschieht bei den Bestätigungsdiensten alles ohne Wissen des Empfängers. Letzterer kann nicht darüber entscheiden, ob er die fraglichen Informationen herausgeben oder lieber für sich behalten möchte. Deshalb hat die französische Datenschutzbehörde CNIL (La Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés) jetzt die ungewollte Email-Bestätigung als Verstoß gegen französische Datenschutzgesetze untersagt. Artikel 25 des französischen Datenschutzgesetzes von 1978 verbietet die Sammlung namentlicher Daten, die durch betrügerische, unehrenhafte oder unerlaubte Mittel durchgeführt wurde. Webdienste wie didtheyreadit.com sammeln ihre personenbezogenen Daten im Geheimen, ohne dass die Betroffenen ihre Einwilligung gegeben haben. Das sei ein gravierender Unterschied zu den Lesebestätigungen etwa durch die entsprechenden Outlook-Funktionen und deshalb nicht erlaubt. Im Übrigen weist die französische Behörde darauf hin, dass Verstöße gegen das Datenschutzgesetz mit bis zu fünf Jahren Gefängnis und mit Geldbußen bis zu 300.000 Euro bestraft werden können.

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© Alfred Krüger http://www.akrue.de/