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07. Januar 2006:

Datenschutz dringender denn je

Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, fordert ein neues Datenschutzgesetz, das auf die immer umfassenderen technischen Möglichkeiten zum Sammeln von Daten über jeden Bürger angemessen reagiert. Ein künftiges Gesetz solle zwischen zielgerichteter Datensammlung etwa beim Ausstellen eines Kfz-Scheins und der ungezielten Datenerhebung beispielsweise durch RFID-Funkchips unterscheiden, erklärte Schaar in einem Interview mit der Berliner Zeitung. Gleichzeitig vertrat er die Meinung, dass die politischen Unterschiede zwischen den datenschutzrechtlichen Vorstellungen der alten rot-grünen Regierung und der Großen Koalition allenfalls marginal seien. Rot-Grün hatte sich viel vorgenommen, „aber wenig davon tatsächlich umgesetzt“.

Schaar fordert Minimalauslegung des EU-Beschlusses
Datenschutz wird in der Großen Koalition als eine eher lästige Pflichtübung, denn als Regierungsziel eingestuft. Im Koalitionsvertrag heißt es etwa, man werde überprüfen, inwieweit rechtliche Regelungen wie etwa der Datenschutz einer effektiven Bekämpfung des Terrorismus und der Kriminalität entgegenstehen. Nicht der Schutz des einzelnen Bürgers vor staatlicher und privater Datensammelwut steht im Vordergrund, sondern seine Durchlöcherung zum Zwecke der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der Kriminalität. Am Beispiel des EU-Beschlusses zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten lässt sich diese Tendenz auch auf europäischer Ebene aufzeigen. In seinem Interview mit der Berliner Zeitung bedauerte Schaar diesen Beschluss. Er wies zwar darauf hin, dass es sehr viel weiter gehende Vorschläge gegeben habe. Bei der Umsetzung in deutsches Recht sei jetzt aber auf den größtmöglichen Datenschutz zu achten. Es solle lediglich die „Minimalauslegung“ des EU-Beschlusses umgesetzt werden: Nur ein halbes Jahr Datenspeicherung, kein Speichern von Anrufversuchen und im Hinblick auf das Recht staatlicher Ermittlungsbehörden, auf die gespeicherten Daten zuzugreifen, die Beschränkung auf schwere Straftaten. Die Art und Weise, wie die Große Koalition den EU-Beschluss in deutsches Recht umwandele, könne als erste Richtungsentscheidung in Sachen Datenschutz gewertet werden.

Datenschutzgesetz muss technischer Entwicklung angepasst werden
Daneben forderte Schaar eine Novellierung des bestehenden Datenschutzrechts. Es sei inzwischen möglich, „den Bürger sehr weitgehend, also auch im Alltagsleben, zu überwachen“. Neue Überwachungstechniken und vor allem der massenhafte Einsatz von RFID-Chips, die per Funk ausgelesen werden können, machen eine solche Rundumüberwachung möglich. Es entstehe „eine neue Infrastruktur, bei der immerzu und überall Daten verarbeitet werden“. Nicht nur der Staat sammele laufend Daten, sondern auch private Unternehmen. Letztlich lasse sich kaum noch ermitteln, wer eigentlich für die angehäuften Daten verantwortlich sei und was mit ihnen geschehen solle. Ein neues Datenschutzgesetz müsse dieser fortschreitenden technischen Entwicklung angepasst werden. Es müsse zwischen zielgerichteter und ungezielter, allgemeiner Datenerhebung etwa durch Funkchips oder durch Mobiltelefone unterschieden werden, wobei gerade der Umgang mit ungezielt erhobenen Daten sorgfältig geregelt werden müsse.

Datenschutz durch Datenvermeidung
Die Gesundheitskarte, die derzeit in verschiedenen Regionen getestet wird, nannte Schaar ein positives Beispiel dafür, wie mit Datenschutz umzugehen sei. Nur wenn der Patient zustimme, dürfe ein großer Teil seiner Daten überhaupt erst auf der Karte gespeichert werden. Solche Lösungen müssten auch anderswo eingeführt werden. Schaar setzt damit auf den mündigen Bürger, der selbst darüber entscheiden soll, welche seiner Daten in welchem Umfang wo gespeichert werden sollen. Daneben forderte der Datenschutzbeauftragte, dass bereits bei der Entwicklung von technischen Systemen darauf zu achten sei, dass so wenig Daten wie möglich erhoben werden können. Datenschutz sei keine „juristische Bewältigungsstrategie“, sondern eine technische und organisatorische Gestaltungsaufgabe“, fasste Schaar seine Vorstellungen zusammen.

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