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08.Juni 2004:

Erster deutscher Musikpirat verurteilt

Die deutsche Musikindustrie kann sich auf die Schultern klopfen. Der erste deutsche Musikpirat wurde kürzlich verurteilt. Ein 23-jähriger Azubi aus Cottbus muss 400 Euro Strafe sowie die Kosten des Strafverfahrens zahlen. Das Zivilverfahren wurde außergerichtlich gegen Zahlung einer Schadensersatzsumme von 8000 Euro beigelegt. Die deutschen Musikindustriellen haben offenbar ihren klagefreudigen US-amerikanischen Kollegen erfolgreich über die Schultern geschaut.

„Machen wir’s den Amerikanern nach!“
Getreu dem Motto „Machen wir’s den Amerikanern nach!“ hatte die deutsche Musikindustrie wiederholt angekündigt, ebenso wie ihre amerikanischen Kollegen deutsche Nutzer von Musiktauschbörsen wegen Urheberrechtsverletzung zu verklagen. Im März dieses Jahres ließ der Deutsche Phonoverband seinen Worten Taten folgen und reichte 68 Strafanzeigen gegen unbekannt ein. Unter ihnen befand sich auch der jetzt verurteilte Azubi. Von ihm war zunächst nur die IP-Nummer bekannt, unter der er in Musiktauschbörsen aktiv war. Auf Antrag der zuständigen Staatsanwaltschaft musste der Provider des Azubi im April dessen Kundendaten herausgeben. Anfang Mai fand eine Hausdurchsuchung statt, bei der die Polizei einen PC mit rund 6.000 MP3s sowie rund einhundert selbst gebrannte Musik-CDs mit mehr als eintausend Titeln beschlagnahmte.

8.000 Euro Schadensersatz an die Musikindustrie
Die deutsche Musikindustrie, vertreten durch die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Rasch, einigte sich mit dem Azubi außergerichtlich auf die Zahlung von 8.000 Euro Schadensersatz. Der Deutsche Phonoverband weist darauf hin, dass „die Höhe der zivilrechtlichen Forderung (…) dem großen Umfang der illegalen Musikangebote Rechnung“ trage. Im Klartext: Je mehr MP3s per Musiktauschbörsen angeboten werden, desto höher fallen die Schadensersatzforderungen der Musikindustrie aus. Daneben wurde der Azubi im Strafgerichtsverfahren zur Zahlung von achtzig Tagessätzen (in seinem Falle 400 Euro) sowie zur Begleichung der Verfahrenskosten verurteilt.

Einleitung weiterer Verfahren angekündigt
Gerd Gebhard, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände und auch sonst ein Freund von markigen Worten, kündigte die Einleitung weiterer Verfahren gegen so genannte Musikpiraten an. „Wir wehren uns gegen Rechtsverletzer, die sich trotz umfangreicher Aufklärungsmaßnahmen nicht von illegalen Musikangeboten abhalten lassen.“ Die nächsten Fälle würden folgen. Einer der nächsten Fälle betrifft einen 57-jährigen Lehrer aus dem Raum Stuttgart. Hier habe laut Gebhard bereits eine Hausdurchsuchung stattgefunden. Zwei PCs mit mehreren Tausend MP3s seien sichergestellt worden, obwohl der Mann nur 25 Original-CDs besitze. Der Mann habe die „Taten“ gestanden, heißt es in der Presseerklärung der Deutschen Phonoverbände, als handele es sich um einen Schwerverbrecher. Das Strafverfahren laufe, zivilrechtliche Forderungen seien geltend gemacht worden.

Verschärftes Urheberrecht in Italien
Deutschland ist nicht das einzige europäische Land, in dem Urheberrechtsverstöße strafrechtlich geahndet werden. So hat beispielsweise Italien am 27. Mai dieses Jahres ein Gesetz verabschiedet, das weltweit zu den schärfsten Strafgesetzen gegen Urheberrechtsverletzungen gehört. Nach dem neuen italienischen Gesetz handelt es sich sowohl beim Up- als auch beim Download urheberrechtlich geschützter Musiktitel um strafbare Handlungen. Kommerziellen Raubkopierern drohen danach Gefängnisstrafen von sechs Monaten bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bis zu 250.000 Euro. Das illegale Herunterladen von Musik für private Zwecke kann mit bis zu eintausend Euro bestraft werden.

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© Alfred Krüger http://www.akrue.de/