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08. September 2004:

Anklage gegen Sasser-Programmierer

Die Staatsanwaltschaft Verden hat gegen den Urheber der Netsky- und Sasser-Würmer Anklage erhoben. Dem 18-jährigen Schüler werden Computersabotage, Datenveränderung sowie die Störung öffentlicher Betriebe zur Last gelegt. Insgesamt gingen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Verden 143 Strafanzeigen gegen den Wurmprogrammierer ein. Sie stammen im Wesentlichen von kleineren und mittleren Unternehmen sowie von zwei deutschen Städten und einer öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalt. Die Schadenssumme beläuft sich auf ca. 130.000 Euro. Außerdem drohen dem Schüler bis zu fünf Jahren Haft.

Termin für Hauptverhandlung noch offen
Der Termin für die Hauptverhandlung ist zwar noch nicht festgelegt worden. Fest steht allerdings, dass die zuständige Staatsanwaltschaft in Verden insgesamt 173 Zeugen aufrufen wird, um den Sachverhalt und das Schadensmaß zu klären. Es ist also aller Wahrscheinlichkeit nach mit einem längeren Verfahren zu rechnen. Laut Staatsanwaltschaft sind bisher Schadensersatzforderungen in einer Höhe von 130.000 Euro erhoben worden. Diese Summe ist weitaus niedriger als die tatsächlich durch die beiden Würmer NetSky und Sasser weltweit angerichteten Schäden. Die Staatsanwaltschaft geht von einer geschätzten Schadenssumme von mehreren Millionen Euro aus.

Waren NetSky und Sasser „gute Würmer“?
NetSky und Sasser gehören zu den bisher erfolgreichsten Schadprogrammen dieses Jahres. Sie verbreiteten sich rasant durchs Netz und befielen weltweit Millionen von PCs. Während NetSky sich per Emailanhang fortpflanzte, wanderte Sasser direkt von PC zu PC durchs Netz. Rechner konnten ohne weiteres Zutun des Benutzers bereits infiziert werden, wenn sie eine Internetverbindung aufgebaut hatten. Was den Fall möglicherweise besonders kompliziert macht, ist die Tatsache, dass beide Wurmprogramme sowie ihre vielen Varianten keine direkten Schadroutinen enthielten. Eigenen Angaben zufolge, wollte der Wurmprogrammierer einen „guten Wurm“ programmieren, der auf Sicherheitslücken in Windows-Betriebssystemen aufmerksam machen sollte. Sasser war allerdings so schlampig programmiert, dass sich befallene Rechner immer wieder von selbst herunterfuhren und neu starteten, sodass man sie nicht einsetzen konnte. Dem Schüler war dieser „Programmfehler“ bekannt. Trotzdem schickte er seine Wurmkreatur auf die Reise durchs Netz, wo sie erhebliche Schäden anrichtete.

Schäden in Millionenhöhe
Betroffen war zum Beispiel die US-amerikanische Fluggesellschaft Delta Air, die ihren gesamten Flugverkehr für etliche Stunden einstellen musste. Auch die britische Küstenwache hatte sich den Sasser-Wurm eingefangen und konnte nur eingeschränkt arbeiten. Und bei der Europäischen Kommission in Brüssel fielen dank Sasser mehr als tausend PCs aus. Angesichts solcher Schäden ist es recht erstaunlich, dass bisher erst Schadensersatzforderungen in Höhe von gut 130.000 Euro angefallen sind. Diese Summe abzuzahlen wird dem Schüler vermutlich zwar schon mehr als schwer fallen. Doch profitiert er letztlich davon, dass sich viele der betroffenen Unternehmen bei der Benennung konkreter Schäden bisher vornehm zurückhielten und auf Schadensersatz verzichteten. Gerade größere Unternehmen fürchten offenbar Imageschäden bei ihren Kunden, wenn sie zugeben müssen, dass ihre Sicherheitsvorkehrungen nicht ausgereicht haben, um sich vor NetSky oder Sasser zu schützen. Hinzu kommt, dass sie ihre Schäden exakt beziffern und eine Kausalität zwischen dem Wurmangriff und dem entstandenen Schaden nachweisen müssten. Das Gericht hätte dann zu prüfen, ob und inwieweit den klagenden Unternehmen Fahrlässigkeit oder gar ein Mitverschulden vorgeworfen werden könnte. Eine solche Untersuchung dürfte den wenigsten Unternehmen genehm sein, müssten sie ihre sensiblen (Sicherheits-)Karten dann doch vollständig auf den Tisch legen.

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