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09. Januar 2005:

Apple vor Gericht

Computerfirma Apple steht wieder einmal vor Gericht. Dieses Mal geht es nicht um leidige Namensstreitigkeiten. Vielmehr wurde das Unternehmen wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts verklagt. Kunden, die Musik in Apples iTunes-Online-Musikladen kaufen, würden zum Kauf eines iPods gezwungen, wenn sie die legal erworbenen Musiktitel per mobilem Abspielgerät hören wollten, meint iTunes-Kunde Thomas Slattery und verklagte Apple vor einem kalifornischen Gericht wegen Wettbewerbsverletzung. Juristen geben dieser Klage wenig Aussicht auf Erfolg. Für Aufsehen sorgt sie aber allemal.

Umsatzrekorde dank iPod
Er ist handlich, passt in jede Jackentasche, wiegt knapp 160 Gramm und hat sich seit seiner Markteinführung im Jahr 2001 zu einem absoluten Verkaufsrenner entwickelt – die Rede ist vom iPod, jenem transportablen Musikplayer, der sich für Apple zu einer wahren Goldgrube entwickelt hat. Über sechs Millionen dieser Abspielgeräte hat das US-amerikanische Unternehmer mit Sitz in Kalifornien weltweit bisher abgesetzt. Und ein Ende des Erfolgs ist nicht in Sicht. Im Gegenteil. Wenn Apple am 11. Januar dieses Jahres die Zahlen für das erste Geschäftsquartal 2005 bekannt geben wird, wird es neue Rekordmeldungen geben. Schon jetzt wurde bekannt, dass der iPod allein in den letzten drei Monaten über vier Millionen Mal verkauft wurde. Damit hätten sich die Umsatzzahlen gegenüber dem letzten Quartalsbericht verdoppelt.

Was Börsianer freut
Die Börse hat den kommerziellen Erfolg des iPod längst honoriert. Apple-Aktionäre dürfen sich gleich doppelt freuen. Erstens stieg der Wert der Unternehmensaktien im vergangenen Jahr um das Dreifache. Zu Jahresbeginn 2004 kostete eine Apple-Aktie noch rund 20 Dollar. Zwölf Monate später hatte sie einen Wert von deutlich über 60 Dollar erreicht. Und zweitens erwarten Analysten die Bekanntgabe einer Gewinnausschüttung von mindestens 48 US-Cent pro Apple-Aktie. Hauptursache für diese Erfolgsbilanz ist der iPod. Da sind sich alle Analysten einig. Der mobile Musikplayer Marke Apple besitzt derzeit einen nahezu uneinholbaren Marktanteil von satten 87 Prozent. Firmen wie RealNetworks, die ebenfalls transportable Abspielgeräte vertreiben, teilen sich die restlichen dreizehn Prozent Marktanteil.

iTunes und iPod gehen Hand in Hand
Ins Gerede gekommen ist diese Apple-Dominanz vor allem auf Grund der Tatsache, dass Apple die Musiktitel, die über den iTunes-Musikladen online vertrieben werden, nicht im populären MP3-Format, sondern im proprietären Apple-Format AAC anbietet. Musikdateien mit diesem Format können nur mit dem hauseigenen iPod abgespielt werden. Andere mobile Abspielgeräte versagen ihren Dienst, und Apple weigert sich beharrlich, das AAC-Dateiformat an andere Hersteller von mobilen Musikplayern zu lizenzieren. Wer also Musiktitel von iTunes bezieht und diese Titel über ein mobiles Abspielgerät hören möchte, braucht einen iPod. iTunes und iPod gehen Hand in Hand. Das wäre vermutlich auch nicht weiter „schlimm“, wenn Apples iTunes nicht auch auf dem Markt der Online-Musikläden ein Quasi-Monopol besäße. Mehr als 200 Millionen Musiktitel gingen bei iTunes bisher über die virtuelle Ladentheke. Die Konkurrenz von Napster 2 und anderen Online-Läden belegt umsatzmäßig reine Nischenplätze.

iTunes-Kunde verklagt Apple
Genau an diesen Punkten setzt der US-Amerikaner Slattery mit seiner jüngst eingereichten Klage gegen Apple an. Apple bündele in unzulässiger Weise seine Monopolstellungen beim Online-Musikhandel und beim Verkauf von Abspielgeräten, um die Konkurrenz zu unterdrücken. Wer iTunes-Musik kaufe, werde auch zum Kauf eines nicht gerade preisgünstigen iPod gezwungen. Apple verweigerte bisher einen Kommentar. Juristen gehen allerdings davon aus, dass diese Klage kaum Aussichten auf Erfolg haben wird. Laut Ernest Gellhorn, Professor für Kartellrecht, müsse der Kläger nachweisen, dass Apples Musikladen einen eigenständigen Markt darstelle. Das aber sei nicht der Fall, weil es auf dem Markt für Online-Musik auch noch andere Anbieter gebe. Wer keinen iPod kaufen möchte, könne sich seine Musik also auch woanders herunterladen und dann das mobile Abspielgerät bei der Konkurrenz erwerben.

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© Alfred Krüger http://www.akrue.de/