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09. Mai 2006:

Geldwäscher und Botnetzbetreiber verurteilt

Ein Berliner Goldschmied wurde vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen Geldwäsche zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Der Berliner hatte sein Konto ukrainischen Phishing-Betrügern zur Verfügung gestellt und die eingehenden Gelder abzüglich einer Provision per Western Union an seine Auftraggeber weiter überwiesen. Die Richter hielten ihm seine offenkundige Naivität zu gute. Weniger glimpflich ging das Strafverfahren gegen Jeanson James Ancheta aus. Der 21-jährige Kalifornier hatte sich ein Botnetz in der Größenordnung von rund 400.000 infizierten Zombie-PCs aufgebaut und diese „Internetarmee“ Gewinn bringend vermarktet. Ancheta wurde von einem kalifornischen Gericht zu einer knapp fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Verfahren gegen Ancheta gilt weltweit als das erste Strafverfahren, in dem die kriminelle Vermarktung eines Botnetzes im Zentrum der Anklage steht.

Sieben Prozent Provision
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – entsprechendes gilt für Dummheit und für Naivität. Beides kann sich jedoch unter Umständen strafmildernd auswirken. So geschehen im Strafverfahren gegen den 56-jährigen Berliner Goldschmied Axel R. Der Berliner hatte im Juli 2005 auf eine jener Massenmails geantwortet, mit denen Phishing-Betrüger Geldwäscher anzuwerben pflegen. Axel R. erhielt den „Nebenjob“ und sollte als Finanzagent der Schwindelfirma „HQ Management S. A.“ tätig werden. Seine Aufgabe: R. sollte ein Konto einrichten und die dort eingehenden Gelder per Western Union an seine Auftraggeber weiterleiten. Die Phishing-Betrüger versprachen ihrem Strohmann dafür eine Provision von ungewöhnlich hohen sieben Prozent.

Gutgläubig und naiv
Dass es sich bei „HQ Management S. A.“ um ein Betrugsunternehmen handelte, ahnte R. offenbar nicht. Er glaubte den Erklärungen seiner neuen Arbeitgeber unbesehen. Sie hatten ihm per Email erklärt, dass ihre Firma Waren aus der Ukraine in Deutschland verkaufe, ihre deutschen Kunden würden aber ungern auf ein ausländisches Konto einzahlen. Deshalb werde jemand gesucht, der sein Konto für diese finanziellen Transaktionen zur Verfügung stellen würde. Solche und ähnliche, meist noch wesentlich abstruseren Behauptungen finden sich in den Massenmails, mit denen Geldwäscher für Gelder aus Phishing-Betrügereien gesucht werden, immer wieder. Dass es sich dabei um illegale Aktionen handelte, kam Axel R. offenbar nicht in den Sinn.

Der Strohmann ist der Dumme
Seinen ersten und gleichzeitig letzten Auftrag als „Geldbote“ erhielt der Berliner Goldschmied Ende Juli 2005. Darin wurde ihm eine Geldüberweisung in Höhe von 7000 Euro angekündigt, die er per Western Union abzüglich seiner Provision weiter zu überweisen habe. Axel R. erledigte den Auftrag wie abgesprochen und erhielt kurz darauf per SMS die Bestätigung: „Geld ist angekommen. Vielen Dank.“ Er wunderte sich offenbar erst, als die Polizei vor seiner Haustür stand. Axel R. hatte noch versucht, Strafanzeige gegen seine kriminellen Auftraggeber zu stellen. Die Polizei wimmelte ihn jedoch mit den Worten ab: „Das können Sie sich sparen.“ Tatsächlich werden die Hintermänner solcher Phishing-Betrügereien nur in Ausnahmefällen dingfest gemacht. In aller Regel befinden sie sich irgendwo im (osteuropäischen) Ausland und sind nicht zu identifizieren. Der Strohmann vor Ort ist dann der Dumme. Er hat sich strafbar gemacht und muss in vielen Fällen gar noch für den Schaden aufkommen. Auch Axel R. wird höchstwahrscheinlich noch mit einem zivilrechtlichen Verfahren zu rechnen haben, in dem es um den Ersatz des entstandenen Schadens in Höhe von 7000 Euro gehen wird.

US-Botnetzbetreiber verurteilt
Einen völlig anderen Verlauf nahm das Strafverfahren gegen den 21-jährigen Kalifornier Jeanson James Ancheta. Ancheta wurde vorgeworfen, ein Botnetz aus mehr als 400.000 gekaperten Windows-Rechnern aufgebaut und für kriminelle Zwecke eingesetzt zu haben. Der Kalifornier war im November 2005 verhaftet worden. Ihm war vorgeworfen worden, sein Botnetz an Spammer sowie an Personen vermietet zu haben, die seine Zombie-Armee für Distributed-Denial-of-Service-Angriffe auf kommerzielle Webseiten nutzten. Zu diesem Zweck bot er sein Botnetz über einen IRC-Channel namens „#botz4sale“ an. Daneben soll Ancheta die gekaperten Windows-PCs mit Adware verseucht haben. Insgesamt soll er auf diese Weise in vierzehn Monaten rund 61.000 US-Dollar eingenommen haben. Einen Teil des Geldes reinvestierte der Kalifornier in sein kriminelles Geschäft. Ancheta hatte nicht nur Privatrechner, sondern auch Rechner der US-Armee mit seinen Schadprogrammen verseucht.

Fast Höchststrafe
Die kalifornischen Richter befanden Ancheta in allen Anklagepunkten für schuldig und verurteilten den jungen Mann zu einer Haftstrafe von 57 Monaten. Sie blieben damit gerade einmal drei Monate unter der zulässigen Höchststrafe. Außerdem wurde Ancheta zu einer Geldstrafe von 15.000 US-Dollar verurteilt. Das Geld geht an diejenigen militärischen Einrichtungen, deren Rechner der Kalifornier attackiert und infiziert hatte. Auch die Geldstrafe ist im oberen Bereich des strafgesetzlich Möglichen angesiedelt. Zulässig wäre eine Strafe bis 19.000 US-Dollar gewesen.

Auch Armee-Rechner wurden gekidnappt
Die Untersuchungen des FBI hatten rund ein Jahr gedauert. Eine Hausdurchsuchung, die im Dezember 2004 bei Ancheta durchgeführt worden war, hatte zunächst zu keinen verwertbaren Ergebnissen geführt. Offenbar hatte Ancheta diese Hausdurchsuchung nicht als „Warnschuss“, sondern im Gegenteil als Bestätigung dafür interpretiert, dass er sich mit seinen diversen Tarnungs- und Täuschungstricks auch künftig absolute Sicherheit vor den Strafverfolgungsbehörden verschaffen könne. Er führte seine illegalen Geschäfte unvermindert weiter. Sein Pech war vermutlich, dass sich unter den infizierten PCs auch Rechner der US-Armee befanden. Das FBI ließ deshalb nicht locker und konnte Ancheta im November 2005 als denjenigen überführen, der Windows-Rechner der China Lake Naval Air Facility entführt und außerdem mit Adware infiziert hatte.

Spitze des kriminellen Eisbergs
Das Strafverfahren gegen Ancheta gilt als das erste Verfahren weltweit, in dem die kriminelle Vermarktung eines Botnetzes im Zentrum der Anklage steht. Es ging in dem Verfahren nicht um Schäden, die durch Schadprogramme in infizierten Systemen ausgelöst wurden, sondern um die profitorientierten Einsatz von Botnetzen. Graham Cluley von der britischen Sicherheitsfirma Sophos gratulierte den US-Behörden zu ihrem Fahndungserfolg in Sachen Ancheta, wies allerdings gleichzeitig darauf hin, dass es sich hierbei lediglich um die Spitze des Eisbergs handelt. „Ancheta wohnte in Kalifornien, weshalb ihn die Strafverfolgungsbehörden am Ende auch schnappen konnten“, kommentierte der Sophos-Sicherheitsexperte. „Andere Botnetzbetreiber leben irgendwo auf der Welt, was bedeutet, dass das Problem nur durch internationale Zusammenarbeit wirklich gelöst werden kann.“

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© Alfred Krüger http://www.akrue.de/