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09. Oktober 2004:

Schon für den PC GEZahlt?

Es ist kein Aprilscherz: Ab 1. April nächsten Jahres werden internetfähige Computer rundfunkgebührenpflichtig. Darauf haben sich die für Gebührenfragen zuständigen Ministerpräsidenten der sechzehn deutschen Bundesländer einstimmig geeinigt. Wer einen PC und sonst kein anderes Empfangsgerät für Hörfunk oder Fernsehen besitzt, muss künftig an die GEZ Gebühren zahlen.

Gebührenpflicht für internetfähige Computer
Der Beschluss der Ministerpräsidenten wurde einstimmig gefasst. Neben einer Erhöhung der Rundfunkgebühren um 88 Cent sieht er die Einführung einer Gebührenpflicht für Computer vor. Voraussetzung ist lediglich, dass der PC internetfähig ist. Eine spezielle TV- oder DVB-T-Karte, mit der digitaler Antennenempfang per PC möglich würde, ist nicht erforderlich, um einen PC gebührenpflichtig zu machen. Betroffen von dieser neuen Regelung sind in erster Linie Privathaushalte, die bisher keine Empfangsgeräte, dafür aber einen PC besaßen. Diese Haushalte mussten bisher keine Gebühren an die GEZ nach Köln überweisen. Ab dem 1. April kommenden Jahres müssen sie die Rundfunkgebühr in voller Höhe berappen.

Auch PCs in Betrieben gebührenpflichtig
Für Firmen gilt eine entsprechende Regelung. Sie werden ebenfalls gebührenpflichtig, wenn sie mindestens einen internetfähigen PC betreiben. Betriebe, die bisher weder Fernsehgeräte noch Radios angemeldet hatten, werden von der GEZ künftig also zur Kasse gebeten. Die Gebührenpflicht für Firmen tritt allerdings erst ab dem 1. Januar 2007 in Kraft. Sie gilt nicht geräte-, sondern grundstücksbezogen. Unternehmen müssten demzufolge nicht pro verwendetem PC, sondern „nur“ pro Firmengebäude zahlen. Die neue Gebührenordnung ist noch nicht Gesetz. Sie muss erst noch von den jeweiligen Landesparlamenten abgesegnet werden. Es zweifelt aber kaum jemand daran, dass dies problemlos über die politische Bühne gehen wird.

Widerstand aus der Wirtschaft
Gegen die Pläne der Ministerpräsidenten hatte sich bereits im Vorfeld der Entscheidung erheblich Widerstand geregt. Unternehmensvertreter beklagten die zusätzlichen Belastungen, die auf die Unternehmen gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zukämen. Zudem sei diese Gebührenpflicht weltweit einmalig. Diesen Argumenten mochten die Ministerpräsidenten bei ihren Beratungen offenbar nicht folgen. Die meisten Unternehmen müssten sowieso längst Gebühren zahlen, weil sie in ihren Räumen gebührenpflichtige Empfangsgeräte betreiben. Wegen der nicht geräte-, sondern grundstücksbezogenen Gebührenpflicht sei die zusätzliche Belastung außerdem nur minimal. Trotzdem hinterlässt die Gebührenentscheidung einen ziemlich faden Nachgeschmack.

Die volle Gebühr für 0,75 Prozent Programm?
Die Gebührenpflicht für Computer wird nicht daran gekoppelt, dass per PC tatsächlich öffentlichrechtlicher Rundfunk, also Hörfunk und Fernsehen, empfangen werden kann. Sie fällt bereits dann an, wenn ein PC lediglich internetfähig ist. Damit wird erstmalig der Zusammenhang zwischen Empfangsgerät und Rundfunkempfang völlig außer Acht gelassen . Ein Fernseher ist gebührenpflichtig, weil man mit ihm öffentlichrechtliche Sender empfangen kann. Aber mit einem nur internetfähigen PC ohne TV-Karte kann man nur die Internetangebote der öffentlichrechtlichen Sender aufrufen – und die sind äußerst knapp bemessen. Die Ministerpräsidenten haben nämlich gleichfalls festgelegt, dass ARD und ZDF nur 0,75 Prozent ihres Gesamtbudgets für ihre Webangebote ausgeben dürfen. Trotzdem soll der PC-Besitzer für ein solches Randprogramm den vollen Gebührensatz bezahlen? Tagesschau und heute sind sicherlich ausgezeichnete Surfadressen für jeden, der nach sauber recherchierten, aktuellen Informationen sucht – aber wer würde dafür allen Ernstes monatlich freiwillig 17,03 Euro bezahlen?

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© Alfred Krüger http://www.akrue.de/