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10. Oktober 2004:

Freiheit für Links zu rechten Inhalten?

Der Prozess gegen den Kommunikationsdesigner Alvar Freude endete in Stuttgart mit einem kuriosen Urteilsspruch. Der Netzaktivist wurde wegen Volksverhetzung und Beihilfe zur Verbreitung von Nazi-Propaganda zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt. Das „Kuriose“ daran ist, dass Freude keinesfalls ein Neonazi ist und nie die Absicht hatte, rechtsradikale Inhalte zu verbreiten. Er hatte auf seiner satirischen Webseite sowie im Rahmen einer Dokumentation über Internetzensur in Deutschland lediglich auf rechtsradikale Webseiten verlinkt. Richterin und Staatsanwalt sahen das offenbar anders und verpassten die Chance, die dem Prozess eigentlich zugrunde liegende Fragestellung anzugehen. Die nämlich lautet: Macht man sich mit Links die Inhalte der verlinkten Webseiten zu Eigen?

Quellenangabe oder Verbreitung von Inhalten?
Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hatte dem Online-Aktivisten Alvar Freude vorgeworfen, in einer Dokumentation über Internetzensur in Deutschland sowie auf seiner satirischen Webseite FreedomFone Links zu Webseiten mit verbotenen, rechtsradikalen Inhalten gesetzt und dadurch „vorsätzlich Beihilfe zur Verbreitung nationalsozialistischer Propagandamittel“ geleistet zu haben. Freude bestritt diese Anschuldigung entschieden. Er wertete die Links als Quellenangaben, die für eine Dokumentation unverzichtbar seien: „Ohne Verweise auf die Objekte einer Dokumentation ist eine solche undenkbar“, erklärte er. Demgegenüber vertrat die Stuttgarter Staatsanwaltschaft die Ansicht, dass allein schon durch die Verlinkung der Tatbestand der vorsätzlichen Beihilfe zur Verbreitung nationalsozialistischer Propagandamittel erfüllt werde.

Die Vorgeschichte
Staatsanwalt und Richterin war klar, dass Freude keinesfalls ein Neonazi ist. Man hätte deshalb die Chance gehabt, grundsätzliche Fragen der noch immer offenen Linkhaftung zu klären: Bedeutet das Setzen von Links in jedem Fall ein strafbares Zugänglichmachen oder Verbreiten von Inhalten der verlinkten Webseite? Gilt das auch für satirische Webseiten oder Dokumentationen, die im Web veröffentlicht werden? Antworten blieb das Stuttgarter Gericht schuldig. Dabei hätten sich Staatsanwalt und Richterin einfach nur die Vorgeschichte des Falles anzuschauen brauchen um zu erkennen, dass es um etwas ganz anderes ging als „nur“ die Verbreitung rechtsradikaler Inhalte durch das Setzen von Links. Mit seiner Satireseite FreedomFone und seiner Zensur-Dokumentation setzt Freude sich nämlich mit einer Anordnung der Bezirksregierung Düsseldorf auseinander, die Anfang 2002 die Sperrung von Webseiten mit rechtsextremistischen Inhalten durchsetzen wollte. Zahlreiche Internetprovider wurden damals aufgefordert, den Zugriff auf bestimmte Webseiten u. a. aus den USA zu blockieren. Die Bestrebungen der Düsseldorfer Bezirksregierung stießen bei Netzaktivisten und Medienpolitikern auf breite Ablehnung. Auf seinen Webseiten spricht sich Freude für ein freies Netz ohne Zensur und Filtersysteme aus. Zur Begründung liefert er eine umfassende Dokumentation über die Düsseldorfer Zensurbestrebungen ab.

„Vorsicht, Satire!“
Mit seinem FreedomFone nimmt Alvar Freude die Zensuranordnung des Düsseldorfer Regierungspräsidenten Jürgen Büssow satirisch aufs Korn und bietet allen Surfern an: „Nennen Sie uns eine Internetseite – wir lesen sie Ihnen vor“ – ein Angebot, das sich an Surfer aus Ländern richte, in denen das Netz bereits zensiert werde, wie beispielsweise „Nordrhein-Westfalen oder China“. Der Hinweis „Vorsicht, Satire“ fehlt hier – mit gutem Grund, ist die beabsichtigte satirische Provokation doch allzu offenkundig. Nur die Stuttgarter Richterin und ihr Staatsanwalt mochten in Freudes Webseiten weder eine zeitgeschichtliche Dokumentation noch eine Satire entdecken. Freude wurde zu 120 Tagessätzen à 25 Euro verurteilt und ist damit vorbestraft. Die grundsätzliche Frage, ob und wie Webseitenbetreiber für die Links auf ihren Webseiten haften sollen, blieb völlig außen vor. Damit werden sich demnächst andere Gerichte beschäftigen müssen. Denn Freudes Anwalt wird Rechtsmittel gegen dieses Urteil einlegen.

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© Alfred Krüger http://www.akrue.de/