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10. Dezember 2005:

Musikverlage feuern gegen Songtextseiten

Raubkopierer sind Verbrecher! Das gilt offenbar nicht nur für die illegalen Verbreiter von Musik- und Filmdateien im Netz. Als Verbrecher in den Knast sollten vielmehr auch diejenigen Zeitgenossen wandern, die auf ihren Webseiten Songtexte und Noten für jedermann kostenlos anbieten – ginge es nach Lauren Keiser, seines Zeichens Präsident der US-amerikanischen Music Publishers’ Association. In einem Gespräch mit der britischen BBC kündigte er für 2006 massive rechtliche Schritte gegen die Betreiber solcher Seiten an. Deutsche Webmaster wissen, was das heißen kann. Für ihre nichtkommerziellen Songtextseiten wurden sie im März dieses Jahres bereits reihenweise abgemahnt und großzügig zur Kasse gebeten.

Songtextkopierer sind Verbrecher!
Wut im Bauch ist ein schlechter Ratgeber – zumal dann, wenn man sich als Präsident der Music Publishers’ Association (MPA), dem Branchenverband der US-Musikverlage, öffentlich äußert. Lauren Keiser, Präsident eben dieses Branchenverbandes, mochte sich im Gespräch mit der BBC aber offenbar nicht zurückhalten. Er machte seinem Herzen Luft und wetterte über alle jene Webseiten, die Songtexte, Noten und Gitarrengriffe kostenlos im Netz anbieten. Das sei „völlig illegal“, erklärte Keiser und hat juristisch gesehen natürlich völlig Recht. Songtexte und Noten sind urheberrechtlich geschützt. Wer sie dennoch ohne Erlaubnis veröffentlicht, verletzt dieses Recht und macht sich strafbar. So weit – so einfach. Doch Keiser ging noch einen unbeherrschten Schritt weiter. Sein Verband werde im nächsten Jahr rechtliche Schritte gegen die Betreiber dieser Kostenlosseiten einleiten. Die Webangebote sollten geschlossen, gegen ihre Betreiber Strafen verhängt werden, und wenn die Gerichte dann auch noch ein paar Gefängnisstrafen verhängen könnten, wäre die Kampagne noch ein wenig wirkungsvoller. Mit anderen, nämlich Mr. Keisers Worten: Songtextkopierer sind Verbrecher und gehören in den Knast.

Nur gut im Klagen
Die Musikverlage leben von den Texten und den Noten anderer Leute. Werden sie unerlaubt veröffentlicht, können sie damit keine Profite mehr machen. Doch offenbar beschreiten die Musikverlage jetzt den gleichen Irrweg wie ihre Kollegen vom produzierenden und vertreibenden Musikgewerbe: Sie beschreiten den Rechtsweg, ziehen Songtextveröffentlicher vor den Kadi und haben doch selbst keine zeitgemäße alternative Vertriebsmethode übers Internet anzubieten. Nur auf eines verstehen sich die Damen und Herren der MPA offenbar recht gut: aufs Klagen. Einst seien die Fotokopierer an schwindenden Einnahmen Schuld gewesen; nun ist es das Internet. „Deshalb ergreifen wir jetzt die Initiative“, erklärte Keiser. Hauptangriffsziel sollen zunächst die großen Songtextseiten sein.

Abmahnkeule gegen deutsche Songtextseiten
Die deutschen Betreiber von Songtextseiten haben derlei juristische Scharfschützenmethoden schon am eigenen Leib erlebt. Im März dieses Jahres überzog eine Berliner Anwaltskanzlei so gut wie alle deutschen Songtextseiten mit kostenpflichtigen Abmahnungen. Pro Abmahnung wurden im Durchschnitt 1600 Euro fällig. Die Betroffenen und ihre Unterstützer schlossen sich daraufhin zur Interessengemeinschaft Songtexte zusammen. Insgesamt meldeten sich hier 42 Webseitenbetreiber, die zusammengenommen 226 Abmahnungen erhalten hatten. Nicht nur das Mittel Abmahnung erschien der IG Songtexte damals äußerst fragwürdig. Unverständnis herrschte auch hinsichtlich der Frage nach der strategischen Zielrichtung, die die Musikverlage mit ihren kostenpflichtigen Abmahnungen verfolgten. „Es geht hier nicht um die illegale Verbreitung kompletter Musikstücke, sondern lediglich um die Sammlung bereits veröffentlichter Texte, die Bestandteil des Musikstückes sind. Es ist auch im Sinne der Interpreten, dass diese verstanden werden“, meinte die IG Songtexte auf ihrer Webseite und fragte, wer durch die Veröffentlichung der Songtexte eigentlich wirtschaftlichen Schaden nehme. Die Musikindustrie profitiere doch von der Werbewirkung der veröffentlichten Songtexte.

Einschüchterung statt Verständigung
Eine solche Argumentation übersieht natürlich die juristische Dimension, die in der rechtswidrigen Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Songtexte liegt. Doch natürlich müssen sich die Abmahner aus den Musikverlagen die Frage gefallen lassen, warum sie in Deutschland gleich die große kostenpflichtige Abmahnkeule gegenüber Webseitenbetreibern schwingen, die mit der Songtextveröffentlichung in aller Regel keine kommerziellen Absichten verbinden. Sie frönen nur ihrem Hobby und bieten anderen Musikfans eine kostenlose Dienstleistung an, die die Musikverlage selbst nicht in der Lage sind anzubieten. Hätten es statt der kostenpflichtigen Abmahnschreiben nicht auch simple Geschäftsbriefe getan, in denen die Musikverlage, die sich in ihren Rechten beschnitten sehen, auf die Urheberrechtsverletzungen hinweisen und zur Unterlassung auffordern? Muss es tatsächlich immer gleich die teure Abmahnkeule sein? Solche Fragen hören die beteiligten Musikverlage, die mit ihren Abmahnungen eine Strategie der öffentlichkeitswirksamen Einschüchterung fahren, vermutlich nicht besonders gern – und die beauftragten Rechtsanwälte auch nicht. Abmahnen kann nämlich auch ein Geschäft sein, ein lukratives obendrein.

Frankreichs Musikverlage machen mobil
Auch Frankreichs Musikverleger haben kürzlich ihre juristischen Geschütze gegen illegale Songtextseiten in Stellung gebracht. Anfang Oktober 2005 wurde ein Webseitenbetreiber, der urheberrechtlich geschützte Texte verbreitet hatte, vom Strafgericht in Nanterre zu 20.000 Euro Geldstrafe und sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er dem französischen Musikverlegerverband CSDEM und drei Musikverlagen, die als Nebenkläger aufgetreten waren, Schadensersatz leisten.

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Alfred Krüger: Angriffe aus dem Netz. Die neue Szene des digitalen Verbrechens.

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© Alfred Krüger http://www.akrue.de/