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11. Dezember 2004:

Schlammschlacht um Kazaa

Der Rechtsstreit zwischen der australischen Musikindustrie und Kazaa-Betreiber Sharman Networks entwickelt sich offenbar immer mehr zu einer Schlammschlacht, in der es nicht mehr um Argumente, sondern nur noch um Unterstellungen geht. Der Internettauschbörse wird vorgeworfen, Urheberrechtsverletzungen zu dulden. Heftig umstritten ist insbesondere, ob und inwieweit die Betreiber der dezentral organisierten Internettauschbörse die Inhalte, die ihre Nutzer tauschen, kontrollieren könnten. Ein von der Musikindustrie bestellter Gutachter hatte nun behauptet, dass Kazaa über die Tauschinhalte durchaus Kontrolle habe bzw. erlangen könne. Die Kazaa-Betreiber schlugen postwendend zurück – offenbar erfolgreich. Denn wie sich nun herausstellte, hatte der Sachverständige, ein Informatikprofessor an der Universität von Melbourne, die Kazaa-Software niemals selbst getestet.

Ist Kazaa für illegale Downloads verantwortlich?
Im Prozess gegen die Musiktauschbörse Kazaa und ihre Betreiberfirma Sharman Networks, der derzeit im australischen Sydney stattfindet, geht es im Grunde um die Frage, ob und inwieweit die Tauschbörsenbetreiber für die Urheberrechtsverletzungen verantwortlich zu machen sind, die via Kazaa beim Tausch etwa von urheberrechtlich geschützten Musiktiteln begangen werden. Acht Tage dauert das Verfahren mittlerweile an. Im Sommer dieses Jahres waren die Geschäftsräume von Sharman Networks sowie Privatwohnungen von Mitarbeitern zwecks Sicherstellung von Beweisen durchsucht worden. Entscheidendes Beweismaterial wurde aber offenbar nicht gefunden. Entlastungsmaterial allerdings wohl auch nicht. Denn der Prozess wird immer unübersichtlicher. Aussage steht gegen Aussage – beispielsweise bei Fragen zum Ablauf von Gesprächen, die wiederholt zwischen den Kazaa-Betreibern und der Musikindustrie stattgefunden haben sollen.

Musikindustrie wollte sich nicht erpressen lassen
Laut Sharman Networks habe die Firma zum Thema Urheberrechtsverletzungen wiederholt das Gespräch mit den Verantwortlichen in der Musikindustrie gesucht. Philip Morle, Technologie-Chef bei Sharman Networks, sagte vor Gericht aus, dass es auch tatsächlich zu zahlreichen Treffen mit der US-Musikindustrie gekommen sei, in denen es um eine Kooperation zwischen Sharman Networks und Musikindustrie gegangen sei. Von Kooperationsgesprächen will die Musikindustrie allerdings nichts wissen. Ihre Vertreter bestreiten zwar nicht, dass man sich getroffen habe. Doch bezeichnen sie diese Gespräche als reine Erpressungsversuche seitens Sharman Networks. Man habe den Plattenlabels „die Pistole an den Kopf gesetzt“ und gefordert: „Entweder ihr unterschreibt einen Vertrag, der Kazaa als Musiktausch-Plattform legitimiert, oder unsere User laden sich die Musik auch weiterhin kostenlos runter.“ Als Druckmittel seien der Musikindustrie die aktuellen Nutzerstatistiken vorgelegt worden. Zum damaligen Zeitpunkt waren rund 4,5 Millionen Nutzer zu jeder Zeit bei Kazaa eingeloggt.

Ein „Sachverständiger“ sagt aus
Wenn sich zwei vor Gericht über einen technisch zu klärenden Sachverhalt streiten, werden Gutachter bestellt, um die technischen Zusammenhänge möglichst eindeutig darzulegen. So auch im Kazaa-Prozess in Sydney. Um die Frage zu klären, ob und inwieweit Kazaa-Betreiber Sharman Networks die Inhalte, die über Kazaa getauscht werden, kontrollieren könne, wurde der australische IT-Experte und Universitätsprofessor Leon Sterling hinzugezogen. Dieser vertrat nun die Ansicht, dass es technisch durchaus machbar sei, die Aktivitäten der Tauschbörsennutzer statistisch zu erfassen und beim Herunterladen urheberrechtlich geschützter Dateien zumindest einen Hinweis zum Copyright anzuzeigen. Das geschehe bei Kazaa nicht. Daraus leitete Sterling ab, dass die Kazaa-Betreiber von vornherein den Tausch von auch urheberrechtlich geschützten Musikdateien im Sinn gehabt hätten.

Von Tauschbörsen keine Ahnung
Eine solche Aussage hätte die Kazaa-Betreiber schwer belastet, wenn sie denn stichhaltig gewesen wäre und der Herr Professor die Kazaa-Software eingehend geprüft hätte. Das war aber offenbar nicht der Fall. Sterling hat, wie sich im Prozess herausstellte, die Tauschsoftware nicht selbst in Augenschein genommen, sondern sich nur an den Informationen orientiert, die Kazaa auf seinen Webseiten anbietet. Darüber hinaus wurde ein Schreiben Sterlings bekannt, in dem er es ablehnt, als Sachverständiger im Auftrag von Sharman Networks zu arbeiten. Als Ablehnungsgrund führte er seinen „Mangel an Expertise auf dem Gebiet der Tauschbörsen“ an, was man auch folgendermaßen übersetzen könnte: „Von Tauschbörsen hab’ ich keinen blassen Schimmer“.

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