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15. März 2005:

Widerstand gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Widerstand gegen die Pläne von Bundesinnenminister Schily und Justizministerin Zypries zur Vorratsdatenspeicherung wächst. Nicht nur große Teile der Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP wenden sich gegen entsprechende Vorhaben. Auch Datenschützer und Wirtschaftsverbände halten die geplante Speicherung von Handy- und Internetdaten für völlig inakzeptabel. Datenschützer sorgen sich um die Privatsphäre der Betroffenen und halten Schilys Pläne für verfassungswidrig. Der Verband der deutschen Internet-Wirtschaft (Eco) argumentiert vor allem mit der Kostenfrage und erklärt: „Die Zeche zahlt der Mittelstand“.

Eindeutige Beschlusslage gegen Vorratsdatenspeicherung
Die bisher geltenden Regelungen des Telekommunikationsgesetzes sehen eine Speicherung von Verkehrsdaten nur in einem äußerst beschränkten Umfang vor. Es gilt das Prinzip der Datenvermeidung. Danach dürfen Internetprovider die Verbindungsdaten ihrer Kunden nur zu Abrechnungszwecken und höchstens für ein halbes Jahr speichern. Diese Rechtslage wurde erst im vergangenen Jahr bestätigt. Damals einigten sich Bundestag und Bundesrat darauf, auf eine weiter gehende Vorratsdatenspeicherung zu verzichten. Diese Haltung hat der Bundestag am 17. Februar dieses Jahres noch einmal bekräftigt und gegen eine Speicherung von Daten auf Vorrat votiert. Bundesinnenminister Schily scheint sich mit dieser im Grunde eindeutigen Beschlusslage nicht anfreunden zu können. Kürzlich wurden aus dem Innenministerium Pläne laut, die darauf hinauslaufen, das Telekommunikationsgesetz zu ändern und eine flächendeckende einjährige Vorratsdatenspeicherung gesetzlich zu verankern. Begründet werden solche Vorhaben mit einer besseren Strafverfolgung.

Vorratsdatenspeicherung ist nicht erforderlich
Bereits vor einigen Tagen hatte sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar massiv gegen solche Pläne ausgesprochen. Damit würden sämtliche Bundesbürger, die Internet und andere Telekommunikationsdienste nutzen, unter Generalverdacht gestellt. Zudem kollidiere das Prinzip der Vorratsdatenspeicherung mit dem grundgesetzlich geschützten Fernmeldegeheimnis. Darüber hinaus sei äußerst fraglich, ob Aufwand und Ziel, eine effektivere Strafverfolgung zu ermöglichen, in einem vertretbaren Verhältnis stünden. Schaar schlug als Alternative das in den USA praktizierte „Quick-Freeze-Verfahren“ vor: In begründeten Verdachtsfällen wenden sich die US-Strafverfolgungsbehörden an die jeweiligen Provider mit der Bitte, bestimmte Kundendaten zu speichern. Anschließend haben die Behörden neunzig Tage Zeit, um Beweise zu sammeln und damit die Herausgabe der gespeicherten Daten per Gerichtsbeschluss zu erwirken. In der Praxis habe sich gezeigt, dass das „Quick-Freeze-Verfahren“ nur vergleichsweise selten angewendet würde. Daraus schließt Schaar, „dass die Strafverfolgungsbehörden in einem geringeren Maß als bislang öffentlich diskutiert für ihre Arbeit Informationen über Verkehrsdaten benötigen“. Vorratsdatenspeicherung sei für eine effektive Strafverfolgung demnach gar nicht erforderlich.

Fraktionen gegen Schilys Pläne
Auch in den Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP wachsen die Bedenken gegen Schilys Pläne. Es seien keine überzeugenden Argumente vorgetragen worden, warum Vorratsdatenspeicherung überhaupt nötig sei, meinte etwa Hans-Joachim Hacker, SPD-Vizefraktionsvorsitzender. Volker Beck von den Grünen verwies auf die eindeutige Beschlusslage im Parlament und sprach von einer Missachtung der Parlamentsbeschlüsse durch die Bundesregierung. Die FDP verwahrte sich gegen weitere Einschränkungen der Bürgerrechte. Solche Eingriffe müssten in vertretbarem Rahmen bleiben.

Eco: „Die Zeche zahlt der Mittelstand“
„Die Zeche für solche unausgegorenen Forderungen zahlt (…) der Mittelstand.“ Auf diesen einfachen, aber aussagekräftigen Nenner brachte der Verband der deutschen Internet-Wirtschaft (Eco) seine Ablehnung jeglicher Vorratsdatenspeicherung. Lediglich mit der Deutschen Telekom seien Gespräche über die Praktikabilität und die Kosten eines solchen Vorhabens geführt worden. Alle anderen Unternehmen seien „völlig ignoriert“ worden. „Insbesondere für kleine und mittelständische Provider stellt eine Vorratsdatenspeicherung für zwölf Monate aber eine teilweise existenzbedrohende finanzielle Belastung dar“, erklärte der Eco-Verband. Die Telekom könne die zusätzlichen Kosten womöglich problemlos auf ihre Kunden abwälzen. Klein- und Mittelbetriebe blieben aber auf den zusätzlichen Kosten sitzen.

Nichts Genaues weiß man nicht
Ähnlich wie die Datenschützer bezweifelt auch der Eco-Verband die Notwendigkeit einer Vorratsdatenspeicherung. Die Bundesregierung habe es jedenfalls bisher noch nicht vermocht, einen konkreten Bedarf nachzuweisen. Auch sei überhaupt nicht klar, welche Daten konkret gespeichert werden sollten: lediglich die Abrechnungsdaten oder beispielsweise auch die Logfiles von Email-Servern. Unter dem bisher verwendeten Begriff ließen sich nämlich alle möglichen Daten subsumieren.

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