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16. Juni 2004:

Ermittlungen in Sachen „Sasser“

Die Staatsanwaltschaft Verden hat Probleme. Sie ist für die Ermittlungen im Fall des 18-jährigen Schülers zuständig, der den Sasser-Wurm sowie einige Varianten des Netsky-Wurms programmiert haben soll. Der Schüler hat seine Täterschaft längst gestanden. Die Frage ist jetzt „nur“ noch, wie hoch der durch Sasser und Netsky entstandene Schaden ist. Die betroffenen Unternehmen halten sich nämlich reichlich bedeckt.

Welche Schäden sind in welcher Höhe entstanden?
Der Sasser-Wurm hatte im Mai weltweit etliche Millionen Computer infiziert. Er verbreitete sich nicht per Email, sondern nutzte eine Sicherheitslücke in Windows-Betriebssystemen und gelangte durch diese Hintertür direkt in ungeschützte PCs. Betroffen waren sowohl Privatpersonen als auch große Unternehmen. Der Sasser-Wurm enthielt keine direkten Schadroutinen, richtete also keine unmittelbaren Schäden etwa durch Löschen von Daten an. Er sorgte allerdings dafür, dass befallene Systeme immer wieder selbsttätig herunterfuhren. Diese Systemausfälle könnten mittelbar Schäden verursacht haben, weil Unternehmen die betroffenen PCs in dieser Zeit nicht nutzen konnten. Die Berechnung der Schadenshöhe gestaltet sich für die betroffenen Unternehmen aber offenbar recht schwierig.

Millionenforderungen blieben bisher aus
Die Angaben im Hinblick auf Zahl und Höhe der bisher erhobenen Schadensersatzforderungen sind sehr vage. Die zuständige Staatsanwaltschaft in Verden erklärte, es hätten sich rund 50 Privatleute und überwiegend kleinere Unternehmen gemeldet und Computerschäden mitgeteilt. Auch zwei größere Städte aus dem süddeutschen Raum, eine öffentlich-rechtliche Anstalt (vermutlich der Hessische Rundfunk) sowie die Europäische Kommission hätten Angaben gemacht, einige laut stern.de „mit beigefügter Rechnung“. Etwas konkreter wurde der Anwalt des wegen Computersabotage angeklagten Sasserprogrammierers. Es seien erst dreißig bis vierzig Schadensersatzforderungen eingegangen, erklärte er gegenüber heise online. Die Bandbreite bewege sich dabei von 45 Euro bis 3500 Euro. Die befürchteten Millionensummen blieben also bisher aus. Allerdings wird die zuständige Staatsanwaltschaft Verden noch bis Ende Juli oder Anfang August ermitteln und dann Klage erheben. Bis zu diesem Zeitpunkt könnten also durchaus noch weitere Forderungen eingehen. Auch nach Verstreichen dieser Frist könnten weitere Klagen auf Schadensersatz erhoben werden.

Geschädigte Unternehmen halten sich zurück
Trotz des großen Wirbels, der in den Medien um die Schäden gemacht wurde, die der Sasser-Wurm weltweit angerichtet haben soll, halten sich betroffene Unternehmen wie etwa die amerikanische Fluggesellschaft Delta Airlines oder das deutsche Unternehmen T-Online mit genauen Angaben zu den angerichteten Schäden und den Schadenshöhen vornehm zurück. „Wir telefonieren uns die Finger wund, um von Organisationen und Unternehmen zu erfahren, ob sie Ausfälle hatten“, erklärte Helmut Trentmann, Leitender Oberstaatsanwalt in Verden. Er könne sich durchaus vorstellen, dass die Unternehmen ein Interesse hätten, mit ihren Sicherheitsproblemen nicht an die Öffentlichkeit zu gehen.

T-Online verzichtet auch Schadensersatz
Der Leitende Oberstaatsanwalt hat vermutlich nicht ganz Unrecht. Keiner lässt sich gerne in die eigenen Karten gucken, zumal, wenn es um sensible Sicherheitsfragen geht. Großunternehmen wie Banken fürchten Imageschäden, wenn im Detail bekannt würde, dass und wie sie verwundbar sind. Außerdem fürchtet man, dass Hacker zu detaillierte Angaben über die Art der Schäden für künftige Angriffe nutzen könnten. Auch die Konkurrenz könnte von solchen Angaben profitieren und die eigenen Sicherheitsvorkehrungen auf der Grundlage des Berichts des geschädigten Konkurrenten optimieren. Diese und andere Überlegungen dürften eine Rolle bei der Entscheidung gespielt haben, dass beispielsweise T-Online keinen Schadensersatz vom Sasser-Programmierer verlangen will. Zu den konkreten Gründen für diese Entscheidung wollte sich T-Online-Pressesprecher Michael Schlechtriem heise online gegenüber nicht äußern. Und auch sonst hängt Europas größter Internetprovider die ganze Angelegenheit mittlerweile erstaunlich tief. Es sei nur bei einzelnen Arbeitsplatzsystemen kurzzeitig zu Problemen gekommen. Anfang Mai hatten einzelne T-Online-Mitarbeiter demgegenüber von ganz massiven Problemen durch den Sasser-Wurm berichtet. Dem angeklagten mutmaßlichen Wurmprogrammierer kommt diese Zurückhaltung vermutlich ganz gelegen. Sie wird seinen Strafprozess wegen Computersabotage wohl kaum beeinflussen. Vielleicht hält sie aber die Schadensersatzforderungen in bezahlbaren Grenzen.

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