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17. Mai 2006:

Weiter Streit um Urheberrechtsnovelle

Im Streit um den so genanten Zweiten Korb der Urheberrechtsreform melden sich jetzt massiv GEMA, ver.di und ein Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ zu Wort. Sie fordern deutliche Korrekturen am bisherigen Regierungsentwurf und schlagen vor, das gesamte Reformprojekt erst einmal auf Eis zu legen. Hauptstreitpunkt ist die pauschale Deckelung der Urheberrechtsabgabe auf fünf Prozent der Gerätepreise. „Der Raubzug gegen Kreative muss gestoppt werden“, meint etwa der stellvertretende Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Die Novelle diene in ihrer jetzigen Form einzig der Geräteindustrie.

Hiobsbotschaft von der VG Wort
Die VG Wort macht mobil. „Ihr Recht ist in Gefahr“, heißt es gleich auf der Einstiegsseite zum Internauftritt der Verwertungsgesellschaft Wort, die die Interessen der bundesdeutschen Autoren und Verlage wahrnimmt. Die geplante Novelle des Urheberrechts enteigne Journalisten, Texter und Autoren. In einer Hiobsbotschaft an ihre 450.000 Mitglieder hieß es, die Zahlungen der VG Wort, die 2005 immerhin rund 34 Millionen Euro Urheberrechtsabgaben an ihre Mitglieder ausschüttete, könnten „in Zukunft äußerst mager ausfallen oder ganz ausbleiben“. Ursache sei die Absicht der Bundesregierung, das Recht der Urheber auf eine angemessene Vergütung für das private Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke erheblich zu beschneiden. Es geht um die geplante pauschale Deckelung der Urheberrechtsabgabe auf höchstens fünf Prozent des Gerätepreises.

Die bisherige Regelung
Seit 1965 ist die Vergütung von Urheberrechtsansprüchen für die private Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke eindeutig in den Paragrafen 54 ff des Urheberrechtsgesetzes geregelt. Danach wird den Urhebern ein genereller Vergütungsanspruch eingeräumt. Zu diesem Zweck werden auf Computer, Scanner, Fotokopierer und andere Vervielfältigungsgeräte sowie für CD- bzw. DVD-Rohlinge pauschale Vergütungsabgaben festgelegt, die von den Herstellern bzw. Importeuren dieser Geräte zu zahlen sind und natürlich auf den Verkaufspreis aufgeschlagen werden. Für einen DVD-Brenner etwa sind derzeit pauschal 9,21 Euro zu zahlen, für einen CD-Brenner 7,50 Euro sowie für DVD-Rohlinge 6,14 Cent pro Stunde Spieldauer.

Fragwürdige Bindung der Abgabe an den Gerätepreis
Dieses Vergütungssystem soll künftig grundsätzlich geändert werden. Zwar wird die pauschale Urheberrechtsabgabe erhalten bleiben. In ihrer Höhe soll sie sich in Zukunft jedoch am Gerätepreis orientieren und fünf Prozent nicht überschreiten. So hat es das Bundeskabinett beschlossen. Wie hoch die Pauschale letztlich sein wird, soll dann zwischen den Verwertungsgesellschaften und der Geräteindustrie im Einzelnen ausgehandelt werden. Die Verwertungsgesellschaften fürchten Schlimmes. Angesichts stetig fallender Gerätepreise sinke auch die pauschale Urheberrechtsabgabe „auf ein minimales Niveau“. Bei Druckern werde dies besonders deutlich. Hier werde das Geschäft zunehmend mit Verbrauchsmaterialien wie Toner und Tinte gemacht, während die Geräte selbst immer billiger würden.

Streit ist programmiert
Eine weitere Regelung der geplanten Urheberrechtsnovelle liegt den Verwertungsgesellschaften ebenfalls schwer im Magen. Pauschalabgaben sollen nur dann für ein Gerät erhoben werden dürfen, wenn nachgewiesen ist, dass es mindestens zu zehn Prozent fürs Kopieren genutzt wird. „Leistungsstarke Geräte, die zwar vergleichsweise wenig für solche Zwecke verwendet werden, auf denen jedoch Tausende von Kopien erstellt werden, werden somit als „Bagatellfälle“ ignoriert, obwohl sie urheberrechtlich durchaus in absoluten Zahlen relevant sind“, argumentiert die VG Wort, die laut Gesetzentwurf obendrein nachweisen muss, dass mit einem Gerätetyp tatsächlich auch kopiert wird. „Zweifeln die Hersteller die Ergebnisse an, was zu erwarten ist, verzögert sich die Entscheidung bis zu einem höchstrichterlichen Urteil um insgesamt bis zu sechs Jahre“, meint die VG Wort. Pech für die Autoren: Sie erhalten während der gesamten Wartezeit kein Geld.

Reibach der Geräteindustrie
"Die Arroganz der Ministerien, mit der über die eingebrachten Bedenken und Veränderungsvorschläge hinweggegangen wurde, kann jetzt im schlimmsten Fall dazu führen, dass über Jahre hinaus überhaupt keine Vergütungen für das private Kopieren und Speichern urheberrechtlich geschützter Inhalte mehr von der Industrie gezahlt werden", griff VG-WORT-Vorstand Ferdinand Melicha die geplanten Regelungen bereits Ende März, kurz nach der Verabschiedung des Kabinettsentwurfs, scharf an. „Die Geräteindustrie soll den Reibach machen, während die Vergütung für die Kreativen, ohne deren Inhalte viele Geräte unverkaufbar wären, in den Keller rutscht“, schlug Frank Werneke von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in dieselbe Kerbe.

Enteignungsgleicher Eingriff
Die Chancen dafür, dass sich die Interessenlobby der Urheber gegen die Geräteindustrie durchsetzt, stehen gar nicht schlecht. Derzeit beschäftigen sich die Fachausschüsse des Bundesrats mit dem Kabinettsentwurf zur Urheberrechtsnovelle. Kultur-, Rechts- und Wirtschaftsausschuss ließen daran bisher kaum ein gutes Haar. Mit dem Regierungsentwurf werde „den Interessen der Computerindustrie höheres Gewicht beigemessen als einer gesicherten Rechtsposition der schöpferisch Tätigen“, heißt es etwa im Kulturausschuss. „Die Höchstgrenze von 5 Prozent des Verkaufspreises als Summe der Vergütungsansprüche aller Berechtigten für einen Gerätetyp stellt möglicherweise einen enteignungsgleichen Eingriff dar, weil nicht mehr die Nutzungshäufigkeit und damit der Schaden am geistigen Eigentum von Bedeutung ist, sondern Verkaufspreise, die der Urheber nicht beeinflussen kann“, wird hier argumentiert. Die urheberrechtliche Leistung werde so „zum Spielball des Preiskampfes großer Konzerne auf dem Markt elektronischer Produkte“. Empfohlen wird, die Begrenzung der Urheberrechtspauschale auf fünf Prozent des Gerätepreises fallen zu lassen und bei der bisherigen Regelung zu bleiben.

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© Alfred Krüger http://www.akrue.de/