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17. Dezember 2004:

Kein Passwortschutz bei Elster

Die bundesdeutschen Finanzämter sind auf dem Wege zu bürgerfreundlichem E-Government. Die elektronische Steuererklärung Elster soll es möglich machen. Ab 1. Januar müssen alle Unternehmen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie ihre Lohnsteueranmeldungen den zuständigen Finanzämtern elektronisch übermitteln – wenn sie denn tatsächlich so viel Mut besitzen. Denn Elster hat so massive Sicherheitslücken, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte Pressemeldungen zufolge den vorläufigen Stopp des gesamten Verfahrens gefordert hat. Elster kennt nämlich noch nicht einmal einen simplen Passwortschutz.

Lohnsteuerkarten werden abgeschafft
Lohnsteuerkarten gibt es mittlerweile seit fast achtzig Jahren. Sie wurden 1925 eingeführt, erscheinen jedes Jahr in einer anderen Farbe und stapeln sich in bundesdeutschen Unternehmen mehr als dreißig Millionen Mal. Nach dem Willen des Bundesfinanzministeriums sollen die farbigen Karten demnächst ins Altpapier wandern. Denn die bundesdeutschen Finanzämter möchten bürgerfreundlicher und moderner werden. Elster, die elektronische Steuerklärung, soll es möglich machen. Die erste Phase der geplanten Lohnsteuerkartenumstellung beginnt schon am 1. Januar 2005. Ab dann sind alle Arbeitgeber verpflichtet, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen nicht mehr schriftlich, sondern elektronisch per Elster vorzunehmen. Doch das Verfahren kennt noch nicht mal einen Passwortschutz.

Daten sind für jeden manipulierbar
Firmen, die ihre Daten per Elster an das für sie zuständige Finanzamt weiterleiten wollen, identifizieren sich online anhand ihrer Steuernummern. Ein Passwort ist nicht nötig. Auch wird keine weitere Identifizierung vorgenommen. Jeder, der die Steuernummer eines Unternehmens kennt, kann sich also problemlos per Elster im jeweiligen Finanzamt einloggen und alle Daten nach Belieben ändern. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat deshalb den sofortigen Stopp des unsicheren Verfahrens gefordert. So lange es das Bundesfinanzministerium nicht schaffe, ein datenschutzrechtlich einwandfreies Verfahren anzubieten, müsse die Software abgeschaltet werden. Die Pläne des Bundesfinanzministeriums sind allerdings schon seit längerer Zeit bekannt. Warum sich der Datenschutzbeauftragte erst jetzt kurz vor „Toresschluss“ mit seinen massiven Bedenken an die Öffentlichkeit und ans Finanzministerium wendet, bleibt sein Geheimnis.

Die Finanzverwaltung wiegelt ab
Der Finanzverwaltung sind diese Probleme Medienberichten zufolge offenbar ebenfalls nicht unbekannt. Anstatt die Verpflichtung der Unternehmen zur elektronischen Abgabe ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie der Lohnsteueranmeldungen erst einmal auszusetzen, wird den Unternehmen laut heute.t-online.de allerdings nur geraten, Abbuchungen des Finanzamtes künftig ganz genau auf Manipulationen hin zu überprüfen. Bereits erteilte Einzugsermächtigungen sollten umgehend gekündigt werden. Im Übrigen entstehe den Unternehmen kein finanzielles Risiko, wenn sie ihre Daten per Elster übermittelten. Bei unrechtmäßigen Abbuchungen könnten die Firmen ja bei ihrer Bank umgehend Widerspruch einlegen. Anschließend bekämen sie das Geld auf Kosten des Finanzamtes sofort zurückerstattet. Gleichzeitig arbeite die Finanzverwaltung eigenen Aussagen zufolge mit Hochdruck an einem sicheren System zur Datenübermittlung. Das allerdings sei frühestens im Sommer nächsten Jahres fertig. TollCollect lässt freundlich grüßen…

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