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19. Januar 2005:

Bückware von Microsoft

Microsoft bietet sein Betriebssystem Windows XP sowohl in der Home aus auch in der Professional Edition seit heute europaweit ohne Media Player an. Der Redmonder Softwarekonzern setzt damit die Auflagen um, die die EU-Kommission im letzten Jahr zusammen mit einem Bußgeld gegen den Konzernriesen verhängt hatte. Dem Softwarekonzern war damals wettbewerbswidriges Verhalten vorgeworfen worden. Im Zentrum der Kritik stand unter anderem die Einbindung des Media Players in die Betriebssysteme aus dem Hause Microsoft. Windows XP kommt in seiner jetzt veröffentlichten Light-Version ohne Media Player auf den Markt und kostet genauso viel wie die alte Version, die weiterhin vertrieben wird.

Microsoft muss Media Player entkoppeln
Für Microsoft standen die europäischen Zeichen im letzten Jahr auf Sturm. Die EU-Kommission hatte sich mit den Redmonder Geschäftsmethoden bei der Vermarktung seiner Betriebssysteme beschäftigt und dem Konzern bestätigt, seine marktbeherrschende Stellung im Bereich der Betriebssysteme missbraucht zu haben. Scharfe Sanktionen waren die Folge. Erstens verhängte die Kommission eine saftige Rekordgeldstrafe in Höhe von 497 Millionen Euro, und zweitens wurde dem Softwareriesen unter anderem zur Auflage gemacht, Windows XP künftig ohne hauseigenen Media Player anzubieten. Das Verfahren vor der EU-Kommission wurde durch Beschwerden ausgelöst, die u. a. vom Microsoft-Konkurrenten RealNetworks stammten. Letztere hatten sich mit ihrer Forderung durchgesetzt, dass Microsoft den eigenen Media Player vom Betriebssystem entkoppeln müsse, damit auch alternative Medienabspielprogramme zum Zuge kommen könnten.

Microsoft setzt EU-Auflagen halbherzig um
Ein Konzern wie Microsoft nimmt solche Sanktionen selbstverständlich nicht widerspruchslos hin. Doch die Klage, die der Konzern vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg angestrengt hatte, blieb bisher erfolglos. Im Dezember letzten Jahres bestätigte das Luxemburger Gericht die EU-Sanktionen vorläufig und wies den Antrag auf Aussetzung der Sanktionen ab. Sowohl die Geldstrafe als auch die Sanktionen seien rechtmäßig erfolgt. Eine endgültige Entscheidung wird erst in den nächsten Jahren erwartet. Die Geldstrafe hat Microsoft mittlerweile bezahlt. Mit der Veröffentlichung einer Light-Version des Betriebssystems Windows XP erfüllt der Konzern nunmehr eine weitere Auflage – allerdings reichlich halbherzig. Denn die abgespeckte XP-Version kostet exakt genauso viel wie Windows XP mit integriertem Media Player. Außerdem darf die „Voll“-Version auch weiterhin vertrieben werden. Die entsprechende EU-Auflage wurde also formal umgesetzt. Ob sie an der Dominanz der XP-Version mit integriertem Media Player etwas ändern wird, erscheint allerdings mehr als fraglich.

Windows XP light soll „sehr konservativ“ vermarktet werden
Die neue EU-konforme XP-Version kann mit Multimedia-Dateien zunächst nicht umgehen. Audio- und Videodateien lassen sich mit ihr nicht abspielen. Um dem heimischen PC multimediales Leben einzuhauchen, muss der XP-Light-Nutzer erst ein entsprechendes Abspielprogramm installieren. Davon gibt es im Netz allerdings eine Reihe hervorragender und kostenloser Programme. Auch der Media Player aus dem Hause Microsoft lässt sich kostenlos aus dem Netz laden und problemlos nachinstallieren. Dass Microsoft über die Light-Version gar nicht so unglücklich ist, liegt aber an etwas anderem. Wenn beide Betriebssysteme zum gleichen Preis angeboten werden, werde sich der Kunde, hofft man bei Microsoft, für die alte Version plus Media Player entscheiden. Bei der EU-konformen Version bekomme er schließlich weniger fürs gleiche Geld. Außerdem hat Microsoft bereits angekündigt, die Light-Version „sehr konservativ“ zu vermarkten. Das klingt beinahe nach Bückware, die es zu DDR-Zeiten nur unter dem Ladentisch zu kaufen gab: Es gibt die EU-konforme Light-Version im Angebot, aber man muss erst umständlich danach fragen…

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