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21. Februar 2005:

"Privates Kopieren ist kein Verbrechen!"

Deutsche Tauschbörsennutzer blasen zum Angriff. Nachdem die bundesdeutsche Musikindustrie im letzten Jahr damit begonnen hat, private Nutzer von Musiktauschbörsen zu verklagen, geht die Initiative „FairSharing“ nunmehr selbst in die Offensive. Sie fordert eine so genannte Kulturflatrate und hat zur Durchsetzung dieser Forderung unter der Überschrift „Privates Kopieren ist kein Verbrechen!“ eine Unterschriftenaktion ins Leben gerufen. Ähnlich wie bei der kürzlich in Frankreich gestarteten Aktion „Befreit die Musik“ outen sich auch die FairSharing-Unterstützer als private Nutzer von Musik- und Filmtauschbörsen.

Für eine Kulturflatrate
„Wie Millionen andere sind auch wir potentiell straffällig geworden, weil wir irgendwann einmal zu privaten Zwecken Musik- und Filmdateien z. B. in P2P-Netzwerken getauscht haben. Gegen diese Kriminalisierung setzen wir uns zur Wehr“ – so beginnt die Erklärung der Berliner FairSharing-Initiative, die heute in Gang gebracht wurde. Die FairSharing-Aktivisten wollen mit ihrer Aktion eine breite öffentliche Diskussion anregen, deren Inhalte nicht mehr nur einseitig von der Musikindustrie und ihrer Lobby festgelegt werden. Während bei einer ähnlichen Aktion in Frankreich im Wesentlichen damit argumentiert wird, dass Filesharing eine Begleiterscheinung des digitalen Zeitalters sei und durch staatliche Repressalien auch nicht wieder rückgängig zu machen sei, argumentieren die deutschen FairSharing-Aktivisten etwas differenzierter. Sie erkennen den Anspruch der Künstler auf Vergütung für ihre getauschten Werke vorbehaltlos an und setzen sich deshalb für eine pauschale Kulturflatrate ein, deren Aufkommen an die Rechteinhaber verteilt werden solle.

Was steckt hinter der Kulturflatrate?
Die Idee einer Kulturflatrate ist nicht neu. Bereits im Juni letzten Jahres wurde das Konzept auf der Berliner Konferenz „Wizards of OS“ (WOS) vorgestellt und diskutiert. Die Initiatoren des Konzepts griffen dabei auf Vorstellungen zurück, die von der US-Internetbürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) entwickelt worden waren. Der Tausch von Musik- und Filmdateien lasse sich per Gesetz nicht verbieten, hieß es auf der Berliner WOS-Konferenz. DRM-Systeme, die etwa von legalen Online-Musikdiensten benutzt werden, um die Kontrolle darüber zu behalten, wie oft gekaufte Musiktitel kopiert werden können, funktionierten nicht einwandfrei und würden zudem von den Verbrauchern abgelehnt. Niemand möchte sich gerne vorschreiben lassen, wie oft er ein Musikstück, für das er bezahlt habe, zu privaten Zwecken kopieren dürfe. Die einzige wirkliche Alternative zum herkömmlichen System sei deshalb die Einführung einer Flatrate für Kultur. Dadurch könne man einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen der Künstler, Rechteinhaber und Konsumenten erreichen. Als Grundlage für die Vergütung der Rechteinhaber könnte die Tauschhäufigkeit der einzelnen Musiktitel herangezogen werden. Den Flatratebeitrag schließlich könne man als Aufschlag auf jeden Breitbandnetzugang oder jeden MP3-Player einziehen – entsprechend den bereits existierenden Abgaben auf CD-Brenner oder Kopiergeräte.

Spielt die Musikindustrie mit?
Die US-amerikanische und die deutsche Musikindustrie lehnten solche Pauschalabgaben sofort rigoros ab. „Die Zukunft des Musikgeschäfts liegt darin, dass (…) für Musik bezahlt wird“, meinte Gerd Gebhard vom Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft in einem Interview mit Spiegel online – und zwar auf der Grundlage eines individuellen Abrechnungssystems. Denn die digitalen Technologien böten ja gerade die Möglichkeit individueller Abrechnungen. Diese gelte es zu nützen, während pauschale Vergütungen nur da nötig seien, wo man wie etwa bei der analogen Kopie aus dem Radio nicht individuell abrechnen könne. Hier seien Pauschalabgaben sinnvoll. Ansonsten hielt Gebhard pauschale Abrechnungssysteme für völlig ungeeignet. Sie seien ungerecht, weil sich nicht exakt ermitteln lasse, welche Titel wie oft getauscht würden. Die Kulturflatrate und die darauf basierenden Abrechnungen kämen im Übrigen einer „Enteignung der Rechteinhaber“ gleich.

FairSharing warnt vor DRM und Trusted Computing
Die Initiatoren der FairSharing-Initiative sehen das natürlich völlig anders. DRM-Technologien und Konzepte wie Trusted Computing“ seien ein „grundlegender Eingriff in die Infrastruktur der digitalen Wissensgesellschaft“. Durch solche Kontrollmechanismen werde der Nutzer zum gläsernen Konsumenten. Er habe weniger Nutzungsrechte, mehr Kosten und weniger Auswahl hinsichtlich Geräten und Anwendungen. Da es nämlich prinzipiell immer möglich ist, DRM-Technologien auszutricksen, solle dem Nutzer per „Trusted Computing“ die Kontrolle über den eigenen PC entzogen werden. DRM-geschützte Inhalte sollen künftig nur noch auf PCs abspielbar sein, die „Trusted Computing“ unterstützen. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung werde damit faktisch abgeschafft – und das alles „nur“, damit restriktive Nutzungslizenzen beispielsweise für legale Musikdateien oder Filme nicht umgangen werden könnten.

Was haben Künstler vom DRM?
Interessanterweise werfen die FairSharing-Initiatoren auch die Frage auf, wer überhaupt in der Lage sei, seine Inhalte per DRM schützen zu lassen. Denn Kopierschutzmechanismen für eigene Werke gibt es nicht zum Nulltarif. Beträchtliche Lizenzgebühren würden fällig, die der einzelne Künstler in der Regel nicht aus eigener Kraft aufbringen könne. Künstler würden also von ihren Geldgebern aus der Kulturindustrie noch abhängiger, als sie es ohnehin schon sind. „DRM-Techniken“, so das Fazit, „sind aus Künstlersicht ein weiterer Weg, den Markt abzuschotten und weiter zu monopolisieren.“

Das Gegenkonzept: Kompensation ohne Kontrolle
„Kompensation ohne Kontrolle“ heißt das Gegenkonzept der FairSharing-Aktivisten, dessen Kern die allgemeine Einführung einer Pauschalabgabe auf alle schnellen Internetzugänge ist. Eine noch zu gründende Online-Verwertungsgesellschaft soll anschließend dafür sorgen, dass die Künstler ihre Vergütungen entsprechend der Häufigkeit erhalten, mit der ihre Titel getauscht werden. Dieses System sei gerecht und würde für einen gerechten Interessenausgleich zwischen Künstlern und Konsumenten sorgen. Die Künstler würden gerecht entlohnt, wenn ihre Werke privat getauscht würden, und die Konsumenten würden nicht in das zu enge Korsett eines restriktiven digitalen Rechtemanagements gezwängt. Getragen wird die FairSharing-Initiative u. a. von der Attac AG Wissensallmende, dem FoeBuD, der Grünen Jugend und dem Netzwerk Neue Medien. Zu den 65 Erstunterzeichnern der FairSharing-Erklärung gehören u. a. der Bremer Jura-Professor Wolfgang Däubler, der Autor Janko Röttgers („Mix, Burn & R.I.P.“), der Produzent und Musiker Frank Fenstermacher (Fehlfarben) sowie der Regisseur Uwe Greiner. Der aktuelle Stand der Unterschriftenaktion kann hier eingesehen werden.

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