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21. Juli 2005:

Anonym durchs Web mit JAP

Im Internet bleibt niemand anonym – es sei denn, er nutzt JAP. Die JAP-Software wurde im Rahmen des AN.ON-Projekts an der TU Dresden entwickelt und ermöglicht anonymes Surfen. Das Projekt wird unterstützt vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein. Mittlerweile haben die Entwickler des Projekts eine neue Version ihres Anonymisierungs-Clients vorgelegt. Die aktualisierte Fassung zeichnet sich durch etliche Verbesserungen aus. Ältere Programmversionen werden automatisch durch die neue Version ersetzt.

So arbeiten die Anonymisierer
Die JAP-Software ermöglicht ihren Nutzern anonymes Surfen im Web, indem Verbindungen ins Internet über anonymisierende Proxy-Server, so genannte Mixe, geleitet werden. Da viele Benutzer gleichzeitig diese Zwischenrechner nutzen, werden die konkreten Internetverbindungen jedes Einzelnen unter denen aller anderen Nutzer versteckt. Niemand, nicht einmal die Betreiber des AN.ON-Dienstes selbst, kann herausbekommen, welche Webseiten von welchem Nutzer aufgerufen werden.

Verbesserungen und neue Funktionen
In diesen Tagen wird nun das AN.ON-Anonymisierungstool automatisch aktualisiert. Ältere Programmversionen werden durch die aktuelle Version 00.05.001 ersetzt. Die aktualisierte JAP-Fassung bietet laut JAP-Team deutliche Verbesserungen. Sie soll besser bedienbar und zudem benutzerfreundlicher sein. Außerdem arbeitet die neue JAP-Version auf einer Peer-to-Peer-Basis. Mit Hilfe der so genannten AN.ON-Peer-to-Peer-Forwarding-Technologie können Nutzer des Anonymisierungsdienstes eine bestimmte Bandbreite ihrer anonymen Internetverbindung für andere Surfer freigeben.

Forwarding nicht ganz gefahrlos
Durch die Forwarding-Funktion wollen die JAP-Entwickler das Problem lösen, „dass der Zugriff auf AN.ON für Internetsurfer aus nichtdemokratischen Staaten (China, Vereinigte Arabische Emirate,…) meistens von deren Regierung geblockt wird.“ Anonymisierungsdienste wie JAP sind meist der einzige Weg, um von staatlichen Behörden geblockte regimekritische Seiten wie die Webseite von Amnesty International aufrufen zu können. Die JAP-Betreiber weisen allerdings ausdrücklich auf die Gefahren hin, die unter Umständen für den „großzügigen“ Nutzer auftreten können. Wer die Forwarding-Funktion aktiviert, läuft Gefahr, in den Verdacht einer Straftat zu geraten, die von einem JAP-Nutzer begangen wurde, der mit Hilfe der Forwarding-Funktion ins Internet gelangt.

AN.ON in der Kritik
Das Anonymisierungsprojekt der TU Dresden ist nicht unumstritten. Heftige Kritik kam erst kürzlich von Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamts (BKA). Der BKA-Chef nutzte seinen Vortrag auf dem 9. Deutschen IT-Sicherheitskongress des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), um seine Vorstellungen von anonymem Surfen der breiten Öffentlichkeit kundzutun. Dabei unterschied er listig zwischen einem Recht auf Anonymität und einem Recht auf Unidentifizierbarkeit. Das Recht auf Anonymität im Netz bleibe unbestritten, erklärte Ziercke. Doch müsse sichergestellt sein, dass jeder Surfer im Fall der Fälle, wenn es also um die Aufklärung einer schweren Straftat geht, am Ende eben doch mit Namen und Adresse ausfindig zu machen sei. Anonymisierungsdienste wie AN.ON sollten deshalb – wie alle anderen Internet Provider - ebenfalls zur Vorratsdatenspeicherung gezwungen werden. Es müsse sichergestellt sein, dass jeder Wechsel der IP-Adresse - bei Nutzung von Proxyservern - protokolliert wird. Dadurch werde es möglich, die Spuren eines Schwerstkriminellen zurückzuverfolgen und jede IP-Adresse eindeutig einem Nutzer zuzuordnen.

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