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25. Februar 2006:

Gonzales vs. Google - nächste Runde

Die Auseinandersetzung zwischen US-Justizministerium und Suchmaschinenprimus Google geht in die nächste Runde. Kürzlich hatten die Anwälte der kalifornischen Suchmaschinenfirma dem zuständigen Gericht die Gründe für Googles Weigerung mitgeteilt, die vom Justizministerium geforderten Datenbestände herauszugeben. Nun meldet sich das Ministerium mit den Gegenargumenten zu Wort. Googles Datenschutzbedenken seien völlig unbegründet, heißt es in einem Schreiben an das Gericht im kalifornischen San Jose.

Suchmaschinen sollen dem Ministerium suchen helfen
Die Vorgeschichte ist bekannt: Im August letzten Jahres erhielten die vier Großen des Suchmaschinenmarktes Post aus dem US-Justizministerium. Per gerichtlicher Verfügung sollten Google, Yahoo, MSN und AOL u. a. Daten zum Suchverhalten ihrer Nutzer herausgeben. US-Justizminister Gonzales wollte diese Datenbestände benutzen, um in einem Gerichtsverfahren um den Child Online Protection Act (COPA) zu beweisen, dass dieses nie in Kraft getretene Gesetz unbedingt notwendig sei, um Minderjährige vor Pornografie im Internet zu schützen. Filtersoftware allein reiche für diesen Zweck nämlich nicht aus. Während die anderen drei Suchmaschinen der Aufforderung aus dem Hause Gonzales nachkamen, weigerte sich Google.

Google beruft sich auf Datenschutz
Eines der Argumente, die Google gegen den Datenhunger des Justizministeriums anführte, waren datenschutzrechtliche Bedenken. Man denke nicht daran, die geforderten Suchanfragen, die innerhalb einer beliebigen Woche bei Google aufgelaufen seien, herauszugeben. Das Ministerium hatte zwar ausdrücklich nur allgemeine Daten verlangt, die keine Rückschlüsse auf die jeweiligen Google-Nutzer zuließen. In Einzelfällen sei es dennoch möglich, allein aus den Suchanfragen Rückschlüsse auf den jeweiligen Nutzer zu ziehen, hatte Google dagegengehalten.

Keine persönlichen Daten
In der nunmehr vorliegenden Entgegnung des Justizministers wird erneut bekräftigt, dass niemand die Herausgabe persönlicher Daten von Google-Nutzern verlange. Googles datenschutzrechtliche Bedenken gegen die Datenherausgabe seien völlig aus der Luft gegriffen. Das Justizministerium habe Google sogar aufgefordert, persönliche Informationen der Nutzer aus den Datenbeständen zu entfernen, gibt das Ministerium den schwarzen Peter an die Suchmaschinenbetreiber zurück.

Starks Analysen
Angereichert wird der Brief des Justizministeriums an das zuständige Gericht mit einer Erklärung, in der Statistikprofessor Philip B. Stark in groben Zügen darlegt, wie er Googles Datenmaterial zu analysieren gedenkt. Stark war vom Justizministerium mit dieser Aufgabe betraut worden. Er werde die gesammelten Suchanfragen lediglich kursorisch untersuchen und Googles Suchtechnik benutzen, um eine zufällig zusammengestellte Stichprobe des gesamtes Datenmaterials genauer unter die Lupe zu nehmen. Im Ergebnis erhoffe man sich Angaben über die Möglichkeiten, ungewollt auf pornografisches Material im World Wide Web zu stoßen. Dass man ein solches Untersuchungsziel auch billiger und vor allem ohne gerichtliche Herausgabeverfügungen realisieren könnte, indem man beispielsweise typische Suchanfragen an die verschiedenen Suchmaschinen stellt und die Ergebnislisten analysiert, kommt offenbar weder dem Statistikprofessor noch dem US-Justizminister in den Sinn.

Verfahren beginnt am 13. März
Der Brief des US-Justizministeriums an das Gericht in San Jose wird nicht der letzte Schlagabtausch in dieser Kraftprobe zwischen Google und Gonzales sein. Am 13. März findet die erste gerichtliche Anhörung statt. Das Verfahren hat eine über den Einzelfall Gonzales vs. Google hinausgehende Bedeutung. Es geht in ihm um die grundsätzliche Frage, ob und inwieweit die US-Regierung ein Zugriffsrecht auf die Datenberge hat, die Privatunternehmen wie Google, Amazon oder Microsoft auf ihren Unternehmensservern horten.

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