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26. September 2005:

Kein Verzicht auf Datenschutz in der EU

Peter Johan Hustinx, Europäischer Datenschutzbeauftragter, hat erhebliche Bedenken gegen die geplante verdachtsunabhängige Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten angemeldet. Der oberste EU-Datenschützer fordert in seiner Stellungnahme zum Entwurf einer entsprechenden EU-Richtlinie den Einbau hoher Hürden, die den Zugriff auf die gespeicherten Daten effektiv beschränken sollen. Der Schutz persönlicher Daten habe Vorrang vor allen anderen Belangen, erklärte Hustinx.

Es gibt keine guten Gründe…
Ende April 2004, also wenige Wochen nach den Terroranschlägen von Madrid, hatten Frankreich, Großbritannien, Irland und Schweden dem EU-Ministerrat eine gemeinsamen Entwurf vorgelegt, nach dem alle Telefon- und Internetverbindungsdaten europaweit für bis zu 36 Monate gespeichert werden sollen. Hustinx hegte bereits damals - ebenso übrigens wie seine deutschen Kollegen - ernste Bedenken gegen diese Pläne. Auf dem 14. Wiesbadener Datenschutzforum im Juni dieses Jahres bezweifelte er Nutzen und Notwendigkeit einer europaweiten Datenspeicherung auf Vorrat. "Gute Gründe" gebe es hierfür nicht. Falls dennoch "irgendetwas in dieser Richtung geschehen sollte, dann müssten ganz gewiss sehr umfassende Garantien gegen Missbrauch vorhanden sein", brachte Hustinx seine Bedenken damals auf den Punkt.

Was wie lange gespeichert werden soll
Vor wenigen Tagen, am 21.9., hat sich die EU-Kommission nun auf einen offiziellen Entwurf für eine Richtlinie zur Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung geeinigt. Im Telefonbereich sollen Anbietergesellschaften Verbindungs- und Standortdaten ihrer Kunden künftig pauschal für ein Jahr speichern. Internetverkehrsdaten sollen von den Providern sechs Monate lang aufbewahrt werden. Unter den Begriff „Verkehrsdaten“ fallen alle Daten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, SMS-Versand, Emailen, Surfen oder Filesharing anfallen. Ziel ist es, mit der Abfrage solcher Daten schwere Straftaten besser verfolgen und aufklären zu können.

Datenschutz nicht beschädigen
In seiner Stellungnahme zu diesem Entwurf bezweifelte Hustinx erneut, dass die anvisierten Ziele per Vorratsdatenspeicherung auch wirklich zu erreichen sind. Hier hätten EU-Parlament und EU-Ministerrat eine politische Entscheidung zu treffen. „Die gesellschaftlichen Verhältnisse mögen sich nach den Terroranschlägen geändert haben“, führte Hustinx aus. Das dürfe aber nicht den Effekt haben, dass der hohe Standard im EU-Datenschutz zu Gunsten einer möglicherweise effektiveren Strafverfolgung beschädigt werde.

Zugriff auf Daten beschränken
Sollte die EU den Richtlinienentwurf tatsächlich verabschieden, dann müsste der Zugriff auf die gespeicherten Daten durch hohe gesetzliche Hürden effektiv eingeschränkt werden, forderte Hustinx. Der Datenzugriff sei unter die Kontrolle der nationalen Gerichte zu stellen. Gleichzeitig lehnte Hustinx eine Datenspeicherung über den vorgesehenen Zeitraum von einem Jahr bei Telefonverbindungsdaten bzw. einem halben Jahr bei Internetverbindungsdaten kategorisch ab. Längere Aufbewahrungszeiten seien nicht hinnehmbar. Nach Ablauf dieser Zeiten seien alle Daten rückstandslos zu löschen. Auf die Inhalte beispielsweise von Telefongesprächen oder Emails dürfe es zu keinem Zeitpunkt eine Zugriffsmöglichkeit geben.

Kosten sollen von der EU getragen werden
Netzbetreiber und Internet Provider hatten die geplante Vorratsdatenspeicherung wiederholt abgelehnt. Insbesondere Firmen des Klein- und Mittelstandes fürchteten, die hohen Investitions- und Betriebskosten nicht tragen zu können. Hustinx unterstützt deshalb den Vorschlag der EU-Kommission, die Netzbetreiber für die entstehenden Mehrkosten zu entschädigen. Schätzungen der EU-Kommission zufolge muss ein einzelnes großes Telekommunikationsunternehmen mit einmaligen Einrichtungskosten von mehr als 150 Millionen Euro rechnen. Der laufende Betrieb soll jährlich schätzungsweise 50 Millionen Euro verschlingen. Wie viel Geld die umstrittene Vorratsdatenspeicherung europaweit letztlich summa summarum kosten wird, steht bisher ebenso wenig fest wie der tatsächliche Nutzen einer pauschalen verdachtsunabhängigen Speicherung sämtlicher Telekommunikationsverbindungsdaten eines jeden einzelnen Bürgers der EU – von Malta bis Schweden, von Irland bis nach Zypern.

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