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27. Juni 2006:

Wird Microsoft von der EU zur Kasse gebeten?

Die EU-Wettbewerbskommission ist offenbar fest entschlossen, US-Software-Konzern Microsoft mit einer Geldstrafe in Höhe von zwei Millionen Euro täglich zu belegen, wenn der Konzern die gegen ihn im März 2004 verhängten Wettbewerbsauflagen nicht ordnungsgemäß erfüllt. Das will die britische Financial Times aus „gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen“ aus dem Umfeld der Wettbewerbsbehörde erfahren haben. Die offizielle Entscheidung der EU-Wettbewerbsbehörde wird voraussichtlich am 12. Juli verkündet.

2 Millionen täglich
Wie die britische Financial Times berichtet, scheint das Urteil der EU-Wettbewerbsbehörde gegen Microsoft bereits festzustehen und geschrieben worden zu sein. Nun werde dieses Dokument an die nationalen Wettbewerbsbehörden zur Prüfung und Information vorgelegt. An der Entscheidung selbst wird sich aber – sofern sie denn tatsächlich bereits gefällt wurde – kaum noch etwas ändern. Softwareriese Microsoft muss sich also ab 12. Juli auf ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von zwei Millionen Euro einrichten, wenn er nicht doch noch in letzter Minute die gegen den Softwarekonzern verhängten Wettbewerbsauflagen einhält bzw. zur Zufriedenheit der EU-Wettbewerbskommission erfüllt.

Rekordbuße gegen Microsoft
Die EU-Wettbewerbskommission hatte am 23. März 2004 scharfe Sanktionen gegen den Redmonder Softwarekonzern wegen Missbrauchs seines Quasi-Monopols bei PC-Betriebssystemen verhängt. Weltweit ist auf rund 95 Prozent aller Rechner ein Windows-Betriebssystem installiert. Microsoft habe diese erdrückende Marktmacht bewusst missbraucht, um auch in angrenzenden Marktbereichen eine dominierende Position zu erlangen, erklärte die EU-Kommission unter Leitung ihres damaligen Vorsitzenden Mario Monti. Die EU-Kommission verhängte damals das Rekordbußgeld von 497 Millionen Euro und gab Microsoft scharfe Wettbewerbsauflagen mit auf den Weg. U. a. war der Konzern aufgefordert worden, Konkurrenten den Zugang zu Spezifikationen von Windows-Netzwerkprotokollen zu gewähren.

„Absolut unbrauchbar!“
Um die technische Dokumentation der Programmschnittstellen drückte sich der Redmonder Konzern in einem Katz-und-Maus-Spiel monatelang herum. Man habe diese Auflage erfüllt, hieß es immer wieder aus Redmond. Im Dezember letzten Jahres war die EU-Wettbewerbskommission unter Führung von Nelie Kroes offenbar mit ihrer Geduld am Ende und drohte dem Konzern ein tägliches Zwangsgeld von zwei Millionen Euro an. Microsoft beschwerte sich und wies darauf hin, dass die vorgelegte technische Dokumentation – insgesamt rund 12.000 Seiten – für konkurrierende Programmentwickler nützlich, hilfreich und ausreichend sei. Der unabhängige britische Informatikprofessor Neil Barrett war völlig anderer Meinung. Er hatte die Microsoft-Unterlagen geprüft und kam zu dem vernichtenden Urteil: „Absolut unbrauchbar!“

„Ungerecht und unnötig!“
Microsoft fühlt sich in einer ersten Stellungnahme von der EU-Wettbewerbskommission wieder einmal völlig missverstanden. Horacio Gutierrez, Chef-Justiziar bei Microsoft Europe, erklärte, man versuche immer noch, die Bedenken der Wettbewerbskommission zu entkräften. „Jede Strafe wäre ungerecht und unnötig“, erklärte er gegenüber der Financial Times. Sollte das Urteil der Wettbewerbskommission tatsächlich so wie jetzt erwartet ausfallen, wäre es das erste Mal, dass ein Unternehmen wegen Nichteinhaltung von EU-Wettbewerbsauflagen zur Kasse gebeten wird.

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© Alfred Krüger http://www.akrue.de/