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27. Oktober 2006:

Provider sollen Kundendaten offenlegen

Die Bundesregierung plant, den bundesdeutschen Ermittlungsbehörden ein verdachtsunabhängiges Auskunftsrecht gegenüber Internetprovidern zu gewähren. Ziel ist die prophylaktische Gefahrenabwehr. Das neue Telemediengesetz, das demnächst den Bundestag beschäftigen wird, soll insbesondere auf Wunsch des Bundesrates einen Passus enthalten, der die Internetprovider generell zur Auskunft verpflichtet, wenn Ermittlungsbehörden dies für nötig halten – völlig unabhängig von der Frage, ob gegen einen Providerkunden konkrete Verdachtsmomente vorliegen. Datenschützer und eco-Verband protestieren gegen die geplante Regelung.

Inhalte des Telemediengesetzes
Der Deutsche Bundestag wird sich demnächst mit einem Gesetzentwurf beschäftigen, der die Vorschriften für die so genannten Telemedien vereinheitlichen soll. Dieser Gesetzentwurf wird sich nicht nur beispielsweise mit der strafrechtlichen Behandlung von Spamversendern, sondern auch mit der Frage beschäftigen, in welchen Fällen deutsche Internetprovider gegenüber Ermittlungsbehörden Auskunft über ihre Kunden geben sollen. In der Diskussion ist derzeit eine Regelung, die über alles hinausgeht, was bisher geplant war bzw. längst geltendes Recht geworden ist.

Verdachtsabhängige Auskunftspflicht
Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah eine Auskunftspflicht der Internetprovider nur „für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum“ vor. Diese an sich schon weit gehende Regelung hätte die Auskunftspflicht allerdings auf diejenigen Fälle beschränkt, in denen konkrete Verdachtsmomente gegen einen Providerkunden vorgelegen hätten.

Bundesrat will Verschärfung
Dem Bundesrat gingen diese Befugnisse aber noch nicht weit genug. In einer Stellungnahme forderten die Ländervertreter Ende September weiter gehende Auskunftspflichten der Provider. Internetprovider sollten die Daten ihrer Kunden auch prophylaktisch, sprich: zur „vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten“ herausrücken. Einen solchen Fall nimmt der Bundesrat beispielsweise als gegeben an, „wenn auf einer Internetplattform Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen, Blankoformulare für Dienstausweise der Polizei oder Zugangsberechtigungen für einen bestimmten Flughafen angeboten werden“.

Kein Eingriff ins Fernmeldegeheimnis
In solchen und ähnlichen Fällen sollen sich die zuständigen Ermittlungsbehörden an die Provider wenden und Auskunft über die Personen verlangen können, die hinter Webseiten mit solchen Informationen stehen. Ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis wäre damit nicht verbunden, wiegelten die Ländervertreter von vornherein ab. Die Bundesregierung hat sich nunmehr zu diesen Forderungen der Länderkammer geäußert. „Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag zu“, heißt es in der offiziellen Erwiderung zu diesem Vorschlag. Demnächst wird das Telemediengesetz im Bundestag verhandelt werden.

Schritt in die falsche Richtung
Datenschützer und Verbände der IT-Industrie warnen vor einer verdachtsunabhängigen Auskunftsverpflichtung der deutschen Internetprovider. Damit würde die verdachtsunabhängige Überwachung der Internetnutzer weiter vorangetrieben. „Folgte der Gesetzgeber der Begründung des Bundesrates, würde ein folgenschwerer Schritt in die falsche Richtung unternommen“, meint etwa die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung. Auch der eco-Verband der deutschen IT-Wirtschaft übte scharfe Kritik an der geplanten Regelung. Die Regelung öffne der Totalüberwachung der gesamten Bevölkerung Tür und Tor und untergrabe das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung. Präventive Gefahrenabwehr führe lediglich zur erhöhten Belastung von Bürgern und Wirtschaft.

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