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28. November 2004:

Kazaa ist Spyware-Verbreiter Nr.1

Kazaa-Nutzer leben gefährlich. Wer sich die Filesharing-Software aus dem Hause Sharman Networks aus dem Netz herunterlädt und nutzt, kann nicht nur Ärger mit der klagefreudigen Musikindustrie bekommen. Der Kazaa-User holt sich mit dem kostenlosen Tauschprogramm auch Spionagesoftware in den eigenen PC. Auf einer Hitliste der größten Verbreiter von unerwünschter Werbe- und Bespitzelungssoftware, die die US-Sicherheitsfirma Computer Associates im Rahmen einer Werbekampagne für eine neue Version ihres Spyware-Scanners Pest Patrol verbreitet, belegt Sharman Networks Peer-to-peer-Software Kazaa unangefochten den ersten Platz.

200 Millionen Downloads
Was Google für das Suchen ist, war Kazaa eine ganze Zeit lang für das Tauschen von Dateien übers Netz: Die Software der US-Firma Sharman Networks galt Gegnern und Befürwortern des freien Austauschs von Musik- und anderen Dateien als Synonym für Filesharing schlechthin. Es durfte deshalb kaum verwundern, dass die Musikindustrie mit ihren ersten Klagewellen gegen mutmaßliche Musikpiraten besonders Kazaa-Nutzer ins Visier nahm. Seitdem sinken zwar die Kazaa-Nutzerzahlen. Dennoch ist Kazaa immer noch das am meisten verbreitete und installierte Programm. Schätzungen zufolge wurde die Kazaa-Filesharingsoftware weltweit mehr als 200 Millionen Mal heruntergeladen. Und jeder Download beförderte nicht nur die eigentlich erwünschte Tauschsoftware in den heimischen PC, sondern obendrein noch unerwünschte Werbe- und Bespitzelungsprogramme.

Schnüffelsoftware ganz legal?
Es ist ein offenes Geheimnis, dass sich Kazaa über Werbung finanziert und zu diesem Zweck Software auf dem Anwender-PC installiert wird, die Werbebanner basierend auf dem Surfverhalten des Kazaa-Nutzers anzeigt. „Wie kann der Kazaa Media Desktop kostenlos sein?“, fragt der Kazaa-Hersteller auf seiner Webseite und gibt unumwunden zu, „dass im Gegenzug für die kostenlose Installation von Kazaa Media Desktop“ die beiden Programme GAIN und Cydoor mitinstalliert werden, die Online-Werbung liefern und zu diesem Zweck das Surfverhalten ausspionieren. Alles ganz legal, wie Sharman Networks versichern. Denn schon bei der Installation werde der Kazaa-Kunde über diesen Sachverhalt informiert. Er könne Kazaa nur installieren, wenn er den Nutzungsbedingungen auch wirklich zustimme. Damit mache es sich die Firma Sharman Networks zu leicht, halten Kritiker dagegen. Erstens verstünden viele User gar nicht, was in den seitenlangen Nutzungsbedingungen verklausuliert stehe, und zweitens sei vielen Kazaa-Nutzern überhaupt nicht klar, dass sie nicht nur passiv Werbung erhielten, sondern ihr Surfverhalten auch aktiv ausspioniert, protokolliert und an die Werbefirmen weitergeleitet werde.

Klage gegen Kazaa Lite
Auch die Filesharing-Community war bisher alles andere als glücklich über den massiven Einsatz von Werbe- und Spionageprogrammen durch Kazaa. Hier griff man bereits früh zur Selbsthilfe und verbreitete mit Kazaa Lite eine illegale Programmversion, aus der sämtliche Werbe- und Spionageprogramme entfernt worden waren. Das ließ sich Sharmen Networks allerdings nicht bieten und ging juristisch gegen die bereinigten Kazaa-Versionen vor – mit Erfolg: Kazaa Lite darf nicht mehr verbreitet werden. Sharmen Networks ging sogar so weit, die Suchmaschine Google gerichtlich zu zwingen, Links zu Anbietern von Kazaa Lite aus den Suchergebnislisten zu entfernen.

Auch andere spionieren
Kazaa ist beileibe nicht die einzige Filesharing-Software, die dem Nutzer unerwünschte Werbe- und Bespitzelungsprogramme frei Haus liefert. Auch andere Tauschprogramme wie Grokster, Blubster, WinMX oder Gnucleus haben mehr im Gepäck, als dem Musiktauschbörsenfreund lieb sein kann. Lediglich die kostenpflichtigen Programmvarianten beispielsweise von Kazaa kommen laut Herstellerangaben ohne Schnüffelsoftware in den PC. Computer Associates hat festgestellt, dass Kazaa bei der Installation seiner neugierigen Zusatzprogramme erhebliche Veränderungen in der Windows-Registrierung vornimmt sowie etliche Dateien generiert und speichert. Die Sicherheitsfirma kommt dabei auf die Zahl 50, wobei nicht völlig sicher ist, ob diese Dateien und Einträge bei der automatischen Kazaa-Deinstallation auch tatsächlich mit beseitigt werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sein System anhand einer von Computer Associates veröffentlichten Liste mit unerwünschten Einträgen, Dateien und Ordnern überprüfen und gefundene Einträge oder Dateien per Hand entfernen.

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