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29. Juni 2005:

Die Filesharing-Zukunft heißt Open Source

Das Urteil des US-Supreme Courts, dass Anbieter von Filesharing-Software unter bestimmten Voraussetzungen für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer zur Verantwortung gezogen werden können, schlägt hohe Wellen. Die Unterhaltungsindustrie feiert die Entscheidung des obersten Gerichtshofs der USA als Sieg auf der ganzen Linie. Kommerziell betriebene Filesharingfirmen wie Kazaa hüllen sich in Schweigen. Andere nutzen die Gunst der Stunde, um wie iMesh öffentlichkeitswirksam ihre Umwandlung zum Bezahldienst anzukündigen. Die kommerziellen Tauschbörsenbetreiber, die sich über Werbung finanzieren, dürften tatsächlich vor dem Aus stehen. Ihnen stehen Klagen seitens der Musikindustrie ins Haus. Nichtkommerzielle Open-Source-Tauschsysteme wie BitTorrent oder eMule dürften vom Urteil des US-Gerichts kaum betroffen sein.

Tauschbörsen sind ein knallhartes Geschäft
Man mag es drehen oder wenden, wie man will, früher oder später war ein Urteil, wie es das oberste US-Gericht nun gefällt hat, zu erwarten gewesen. Tauschbörsen wie Kazaa, Grokster oder Morpheus werden nicht von anthroposophisch veranlagten Musikfans betrieben. Mit der Tauschbörsensoftware, die diese Firmen vertreiben, werden knallharte ökonomische Interessen verfolgt. Kazaa & Co. finanzieren sich über Werbung. Ihre Software wird in hohem Maße genutzt, um urheberrechtlich geschütztes Material zu tauschen. Die hohen Nutzerzahlen und die Werbeeinnahmen dieser Firmen basieren auf diesen illegalen Tauschtransaktionen. An diesen empirisch feststellbaren Fakten führt kein Weg vorbei.

Spione von Kazaa&Co.
Auch sonst haben sich die großen Tauschbörsen bisher keinesfalls als altruistische Musikfansbeglücker erwiesen. Wer sich die von Kazaa & Co. vertriebene Software herunterlädt und installiert, holt sich etliche unliebsame „Zusatzprogramme“ in den heimischen PC. Adware-Programme sind darunter ebenso zu finden wie Spionagesoftware, die das Surfverhalten ausforschen und die Nutzer anschließend mit personalisierter Werbung versorgen soll. Diese Programme sind in der Regel eng mit dem eigentlichen Filesharingprogramm verknüpft. Wer die Kontrolle über seinen PC und seine Privatsphäre behalten und diese Schadprogramme nicht installieren will, muss auf die Teilnahme am weltweiten Dateitausch via Kazaa & Konsorten meist verzichten.

Kein Kazaa lite
Um zu verhindern, dass „umgearbeitete“ Filesharingprogramme auf den Markt kamen, die auch ohne Spionagesoftware liefen, war Kazaa im Übrigen manches Mittel recht. So setzte sich Kazaa-Betreiber Sharman Networks gerichtlich gegen die Betreiber und Verbreiter von Kazaa lite zur Wehr, der werbefreien Kazaa-Version. Ironie der Geschichte: Sharman Networks hatte die Verbreiter von Kazaa lite wegen Urheberrechtsverletzungen vor Gericht gezerrt – mit Erfolg übrigens. Kazaa lite darf nicht mehr verbreitet werden. Sharman Networks ging sogar so weit, die Suchmaschine Google gerichtlich zu zwingen, Links zu Anbietern von Kazaa lite aus den Suchergebnislisten herauszufiltern.

Grokster und Streamcast betrieben offensiv Werbung
Die illegale Nutzung von Tauschbörsensoftware allein kann die Haftung ihrer Vertreiber nicht begründen, heißt es im Urteil des US-Supreme Courts. Hinzukommen muss als weiteres Tatbestandsmerkmal, dass die Betreiberfirmen für ihre Software massiv gerade mit den illegalen Tauschfunktionen geworben haben. Im Falle Grokster und Streamcast meint das US-Gericht, genügend Anhaltspunkte dafür gefunden zu haben, dass beide Firmen eben diese Form der Werbung für ihre Software betrieben und den unbegrenzten, auch illegalen Musikdownload herausgestrichen haben. Die in den Lizenzvereinbarungen enthaltenen Klauseln, die die Tauschbörsennutzer darauf verpflichten wollen, keine Urheberrechtsverstöße zu begehen, entlasten die Betreiberfirmen nicht, wenn ihre Werbung den Nutzern etwas anderes erzählt.

Klagewelle gegen kommerzielle Tauschbörsen
Das Urteil des obersten US-Gerichtshofs wird die Filesharing-Szene nachhaltig verändern, heißt es derzeit in den Medien. Kommerzielle Tauschbörsenfirmen wie Kazaa und andere werden in den nächsten Wochen und Monaten von der US-amerikanischen Unterhaltungsindustrie vermutlich reihenweise auf Schadensersatz verklagt werden. Kaum eine kommerzielle Firma wird diese Klagewelle unbeschadet überstehen. Andere Tauschbörsenfirmen wie etwa iMesh werden sich mit dem Segen der Unterhaltungsindustrie zu einem Bezahldienst entwickeln. Ob die User diese Wandlung mittragen, steht auf einem anderen Blatt.

Die Zukunft des Filesharing
Kaum vom Grokster-Urteil betroffen sind nicht-kommerzielle Tauschsysteme wie BitTorrent oder eMule. Bei beiden Programmen handelt es sich um Open-Source-Software, mit der keine kommerziellen Absichten verbunden sind. Hinter ihnen stehen dementsprechend auch keine Firmen, die verklagt werden könnten. Die Software ist zudem frei von Adware und Spionageprogrammen. Ihre Bedeutung für den legalen Austausch großer Datenmengen über das Internet wird allgemein anerkannt. Die Filesharing-Szene fokussiert sich längst auf diese Tauschsysteme. Während die Nutzerzahlen etwa bei Kazaa ständig sinken, erfreuen sich BitTorrent und eMule wachsender Beliebtheit. Das Grokster-Urteil kann den Todesstoß für kommerziell betriebene Filesharingsysteme bedeuten. Darüber mag sich die US-Unterhaltungsindustrie derzeit freuen. Was sie weniger erfreuen wird, ist, dass der Musik- und Filmtausch übers Internet ohne Unterbrechung weitergeht und sich beispielsweise mit BitTorrent einer Technologie bedient, die weitaus effektiver arbeitet, als es Kazaa & Konsorten je vermochten.

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