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29. Juni 2007:

Datenschützer warnen vor Datenspeicherung auf Vorrat

Die Kritik an den Gesetzgebungsplänen der Bundesregierung zur Datenspeicherung auf Vorrat reißt nicht ab. Nun meldet sich auch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) zu Wort. Die Überwachungspläne der Bundesregierung seien europarechts- und verfassungswidrig, so das ULD. Erst kürzlich hatte der Bundesrat in seiner Mehrheit die gegenteilige Position vertreten und gar noch eine Ausweitung der Datenspeicherungspläne gefordert. Auch zur Überführung von Urheberrechtsverletzern sollten die gespeicherten Daten Verwendung finden – und zwar ohne Einschaltung eines Gerichts.

Europarechts- und verfassungswidrig
Die Auseinandersetzungen um die geplante Datenspeicherung auf Vorrat geht weiter. Nach Meinung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) ist die geplante Regelung, nach der alle Internet- und Mobilfunkprovider sämtliche Verbindungs- und bei Handys auch die Standortdaten ihrer Kunden für sechs Monate speichern müssen, europarechts- und verfassungswidrig.

EU-Richtlinie wird gerichtlich überprüft
Tatsächlich läuft auf europäischer Ebene noch eine gerichtliche Überprüfung der entsprechenden EU-Richtlinie, die die Bundesregierung derzeit in deutsches Recht umwandeln will. Vor der Verabschiedung entsprechender deutscher Regelungen sollte man zunächst die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg abwarten, empfiehlt das ULD. „Möglicherweise wird die Richtlinie bereits dort für unwirksam erklärt“, warnen die Datenschützer aus Schleswig-Holstein.

Bevölkerung unter Generalverdacht
Aber auch mit deutschem Recht sei die geplante Vorratsdatenspeicherung nicht zu vereinbaren. Die Zwecke der Datenspeicherung seien unbestimmt, weil die Verkehrs- und Standortdaten aller Teilnehmer und Netze pauschal und ohne jeden konkreten Anhaltspunkt für eine konkrete Straftat der betroffenen Personen gespeichert werden sollen. Dass eine solche verdachtsunabhängige Datenspeicherung die gesamte deutsche Bevölkerung unter einen Generalverdacht stelle, sagen auch andere Kritiker der geplanten Überwachungsmaßnahmen.

Missbrauchsgefahr
Das ULD fügt noch ein weiteres Argument hinzu. Die Datenspeicherung auf Vorrat gefährde die unbefangene Nutzung der modernen Kommunikationsmittel, weil die Maßnahmen dazu beitragen, dass in der Bevölkerung ein Gefühl des Überwachtwerdens entstehe. Außerdem bestehe immer das Risiko, dass diese Datenberge missbraucht und beispielsweise für kommerzielle Zwecke genutzt werden könnten.

Kein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch
„Angesichts der Missbrauchsmöglichkeiten warnen wir dringend vor der Verankerung eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs auf die Vorratsdaten“, sagt das ULD. Aber genau das hatte die Bundesratsmehrheit kürzlich gefordert und damit Befürchtungen bestätigt, dass Daten, die einmal erhoben wurden, Begehrlichkeiten wecken und auch zu weitergehenden Zwecken missbraucht werden könnten. Offizieller Zweck der Vorratsdatenspeicherung soll die Bekämpfung von Terrorismus und Schwerstkriminalität sein. Der Bundesrat hatte demgegenüber empfohlen, auch den Inhabern von Urheberrechten einen Anspruch darauf zu geben, zur Aufklärung von Urheberrechtsverletzungen auf die gespeicherten Daten zugreifen zu dürfen – ohne Einschaltung eines Gerichts.

Anhörung im Rechtsausschuss
Diese Forderung war kürzlich auch Gegenstand einer Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages. Bis auf die Vertreter der deutschen Musik-, Film- und Buchhandelsbranche lehnten alle Experten einen solchen Auskunftsanspruch quasi auf Zuruf vehement ab. Volker Kitz vom Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum wies darauf hin, dass man zur Aufklärung von Kinderpornografie nur per Gerichtsbeschluss an gespeicherte Verbindungsdaten komme, und fragte, warum dies ausgerechnet bei Urheberrechtsverletzungen einfacher sein solle.

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