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29. Oktober 2004:

US-Musikindustrie klagt wieder

Die RIAA, einflussreiche Lobbyistenvereinigung der US-amerikanischen Musikindustrie, hat erneut 750 angebliche Musiktauschbörsennutzer verklagt. Wieder stehen hauptsächlich Studenten im Visier der RIAA. Ihnen werfen die RIAA-Anwälte vor, illegal urheberrechtlich geschützte Musikdateien über Tauschbörsen wie Kazaa oder eDonkey im Internet angeboten zu haben. Die Zahl der angeklagten Musikpiraten hat sich in den USA damit auf 6.191 erhöht. Die RIAA nennt ihre Klagestrategie erfolgreich. Neuere Untersuchungen über die Tauschbörsenszene belegen das Gegenteil.

„Die legalen Dienste sollen weiter wachsen“
Wenn es für die Recording Industry Ass. of America so etwas wie ein „Reich des Bösen“ gibt, dann zählen die US-Universitäten mit Sicherheit dazu. Hier vermutet die RIAA Hochburgen der illegalen Filesharingszene. Deshalb befinden sich auch diesmal wieder überproportional viele Studenten unter den angeblichen Nutzern von Musiktauschbörsen, die die RIAA vor den Kadi bringen will. Ihre Klagen sollen auf die studentischen Tauschbörsennutzer abschreckend und erzieherisch wirken, zumal Studenten auch zur wichtigsten Zielgruppe der kommerziellen Online-Musikläden wie iTunes oder Napster gehören. „Die legalen Dienste sollen weiter wachsen“, erklärte RIAA-Präsident Cary Sherman. „Deshalb können wir diejenigen nicht einfach ignorieren, die Musik illegal laden oder anbieten.“

Peer-to-peer-Datenverkehr bleibt konstant
Ob und inwieweit die regelmäßigen Klagewellen der US-Musikindustrie erfolgreich sind, ist umstritten. So gibt es Untersuchungen, die belegen, dass sich die Zahl der Musiktauschbörsennutzer trotz der Klagen nicht verringert, sondern nur von den ehemals besonders populären Tauschbörsen wie Kazaa oder Morpheus wegbewegt hat zu den Tauschbörsenangeboten via eDonkey oder BitTorrent. Die Zahl der Tauschbörsennutzer ist also trotz der regelmäßigen Klagewellen keinesfalls so rückläufig, wie es die RIAA gerne hätte. Im Gegenteil will eine kürzlich an der Universität von Kalifornien in San Diego durchgeführte Untersuchung zum peer-to-peer-Datenverkehr sogar herausgefunden haben, dass das Filesharing bei umfassender Analyse des gesamten peer-to-peer-Verkehrs in den letzten beiden Jahren keinesfalls rückläufig ist. „Stirbt der peer-to-peer-Datenverkehr oder versteckt er sich nur besser?“, fragte sich die kalifornische Forschergruppe und gab eine eindeutige Antwort: „Wir haben herausgefunden, dass der P2P-Datenverkehr bei sorgfältiger Messung niemals rückläufig war“, fassen die Forscher ihre Ergebnisse zusammen. Solche Daten passen der RIAA verständlicherweise nicht ins Konzept. Einen Kommentar lehnte der Verband ab.

Auch in Europa wird verklagt
Auch die europäische Musikindustrie hat längst damit begonnen, Nutzer von Musiktauschbörsen nach US-amerikanischem Vorbild gerichtlich zu belangen. So wurden im Rahmen einer konzertierten Aktion Anfang Oktober in sechs europäischen Ländern insgesamt 456 angebliche Musiktauschbörsennutzer von den jeweiligen Landesverbänden der Musikindustrie verklagt. In Deutschland standen 100 Musikpiraten auf der Liste der Musikindustrie. Ebenso wie in den USA setzt die europäische Musikindustrie auf das Prinzip Abschreckung und Austrocknung. Indem man vorrangig diejenigen Tauschbörsennutzer verklagt, die besonders viele urheberrechtlich geschützte Musikdateien anbieten, möchte man erreichen, dass das Angebot und damit die Attraktivität der Tauschbörsen zurückgehen. Gleichzeitig will man mit dieser Strategie öffentlichkeitswirksam abschrecken. Das in Anbetracht der Millionen regelmäßiger Musiktauschbörsennutzer reichlich hilflos klingende Motto lautet: „Es kann jeden treffen!“

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