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30. Januar 2005:

Musikindustrie mahnt Heise-Verlag ab

Die deutsche Musikindustrie fährt schwere Geschütze gegen den renommierten Heise-Verlag auf. Der Verlag hatte in seinem Newsticker über ein Programm zum Knacken von Kopierschutzmechanismen berichtet. Die Deutschen Phonoverbände sehen darin eine unzulässige Werbung für eben diesen Kopierschutzknacker und ließen den Verlag abmahnen. Der fragliche Artikel verstoße gegen § 95a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Diese Regelung verbietet u. a. die Bewerbung von Soft- und Hardware, mit der sich Kopierschutzmechanismen für CDs oder DVDs umgehen lassen. Der Heise-Verlag wies die Abmahnung zurück. Der beanstandete Artikel enthalte weder eine Anleitung noch Werbung für illegale Kopiersoftware. Im Gegenteil werde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nutzung der fraglichen Software in Deutschland und Österreich verboten sei.

Knackpunkt § 95a UrhG
Das neue Urheberrecht, das am 13. September 2003 in Kraft trat, spricht eine eindeutige Sprache – zumindest wenn es um Software geht, die in der Lage ist, den Kopierschutz von CDs und DVDs zu knacken. Solche Programme sind verboten. Es ist zwar erlaubt, sie auf seinem PC zu installieren. Sie dürfen aber laut § 95a UrhG weder eingesetzt, noch darf für sie geworben werden. Verboten ist demnach auch die detaillierte Berichterstattung über Kopierschutzmechanismen und wie man sie umgehen oder knacken kann. Auch die Veröffentlichung von Gebrauchsanleitungen für illegale Kopiersoftware ist nicht mehr erlaubt.

Wirbt Heise für illegale Software?
In ihrer Abmahnung wirft die deutsche Musikindustrie dem Heise-Verlag vor: Der Verlag habe im beanstandeten Artikel ausführlich beschrieben, „wie man sogar neue Kopierschutzsysteme ‚knacken’“ könne. Die nötige illegale Software werde „von heise durch einen direkten Link auf die Herstellerseite gleich ‚mitgeliefert’“. Außerdem lasse der Verlag den Hersteller des Kopierprogramms „auch noch ausgiebig für sein illegales Produkt werben“.

Heise informiert
Im fraglichen Newsartikel wird über eine neue Version des Kopierprogramms AnyDVD berichtet, die laut Herstellerangaben in der Lage sein soll, selbst die aktuellen Kopierschutzvorrichtungen der Unterhaltungsindustrie knacken zu können. Der Artikel weist anschließend ausdrücklich darauf hin, dass „es in vielen Ländern – so auch in Deutschland und Österreich – inzwischen verboten“ sei, das fragliche Programm einzusetzen. Darüber hinaus wird in dem Artikel, wie es in der Online-Berichterstattung allgemein üblich ist, ein Link zur Herstellerfirma des Kopierprogramms, nicht aber ein direkter Link zu einer Download- oder Angebotsseite gesetzt.

Die Musikindustrie mahnt ab
Für die deutschen Phonoverbände ist eine solche Berichterstattung trotzdem „nicht hinnehmbar“. Auch die Pressefreiheit sei „kein Freibrief“, erklärt Thorsten Braun, Syndikus der deutschen Phonoverbände, in der Presseerklärung der Phonoverbände: „Anleitungen und Hilfestellungen für illegale Handlungen sind unzulässig und haben erst recht nichts mit seriöser Berichterstattung zu tun… Wer den Willen des Gesetzgebers und die Bemühungen von Kreativen und Produzenten, ihre Leistungen gegen unkontrolliertes Kopieren zu schützen, durch solche ‚Berichte’ untergräbt, muss mit einer Abmahnung rechnen.“

Heise weist die Abmahnung zurück
Der Heise-Verlag wies die Abmahnung umgehend zurück. Der beanstandete Artikel enthalte „weder eine Anleitung noch Werbung“, es werde im Gegenteil ausdrücklich darauf hingewiesen, „dass die Nutzung dieser Software in Deutschland verboten ist.“ Auch das Setzen eines Links auf die Webseite des Herstellers des Kopierprogramms hält Christian Persson, Chefredakteur von heise online, für gerechtfertigt. Das sei in der Onlineberichterstattung eine Selbstverständlichkeit und „angesichts der Tatsache, dass unsere Leserinnen und Leser Internetsuchmaschinen kennen und bedienen können, ohnehin belanglos.“ Außerdem müsse es doch „gerade auch im Interesse der Rechteinhaber von Software, Filmen und Musik liegen, rechtzeitig über die Untauglichkeit von Kopierschutztechniken informiert zu werden“. Merke: Auch die Musikindustrie liest heise online. Im Übrigen müsste sich die Presse „nach der verqueren Logik der vorgetragenen Beschuldigungen (…) künftig Beihilfe zu schwerem Diebstahl vorwerfen lassen, wenn sie Hausbesitzer wahrheitsgemäß davor warnt, auf bestimmte Sicherheitsschlösser zu vertrauen, die unzutreffend als unüberwindbar angepriesen werden.“

Ein Eigentor der Musikindustrie?
Da der Heise-Verlag die Abmahnung zurückgewiesen hat, wird es vermutlich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung um die Frage kommen, ob und inwieweit journalistisch überhaupt noch über Kopierschutzsysteme und Kopiersoftware berichtet werden darf. Der einschlägige § 95a Abs. 3 UrhG enthält hier nämlich keine eindeutige Regelung. Er verbietet lediglich „die Werbung im Hinblick auf Verkauf und Vermietung“. Reine Bedienungsanleitungen für Kopiersoftware dürften demnach verboten sein. Wie aber sieht es mit expliziten Fachartikeln aus, die Kopierschutzmechanismen analysieren oder beschreiben, wie Kopierprogramme technisch funktionieren? Darf die Meinungs- und Pressefreiheit derart weit eingeschränkt werden, dass über Kopierprogramme, wie es die Musikindustrie mit ihrer Abmahnung offenbar anstrebt, überhaupt nicht mehr berichtet werden darf? Jede Erwähnung könnte ja als Werbung für das entsprechende Programm missverstanden werden. In diesem Zusammenhang erweist sich die Heise-Abmahnung für die Musikindustrie allerdings als klassisches Eigentor. Sie macht das illegale Kopierprogramm AnyDVD und dessen Herstellerfirma SlySoft – beide vorher nur Insidern ein Begriff – im deutschsprachigen Raum erst richtig bekannt.

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