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31. August 2004:

Nachwehen der eBay-Kaperung

Am letzten Wochenende, genauer in der Nacht von Freitag auf Samstag, gehörte ebay.de für ein paar Stunden nicht mehr eBay, sondern Herrn Frank S. aus Niedersachsen. Auch ein Providerwechsel wurde bei der DENIC registriert. Der neue Server, auf den ebay.de jetzt verwies, war dem eBay-Traffic offenbar nicht gewachsen. Er brach zusammen und lieferte nur noch eine Fehlerseite. Frank S. dürfte mit Domainübertragung und Providerwechsel laut Spiegel online kaum etwas zu tun haben. Wer die Hintermänner der stundenweisen Kaperung sind, ist bislang unklar. Die Leidtragenden sind diejenigen, deren Auktionen just während der Stunden zu Ende gingen, in denen ebay.de in fremde Hände geraten war.

Die Provider haben versagt, meint die DENIC
Eigentümer von ebay.de zu werden, ist offenbar gar nicht so schwierig, wie man meinen könnte. Man wende sich an seinen Provider, gebe sich dort als Besitzer der Domain ebay.de aus und melde die Domain dann einfach an. Nein, sagt die DENIC jetzt in einer Presseerklärung, so einfach gehe es keineswegs. Domains werden in der Regel von einem Provider für den Domaininhaber verwaltet. Dieser Provider ist entweder DENIC-Mitglied oder arbeitet mit einem Mitglied zusammen. DENIC-Mitglieder können Domainaufträge direkt ins zugangsgesicherte Registrierungssystem der DENIC einspeisen. Wechselt ein Domaininhaber seinen Provider, dann schickt der neue Provider einen Providerwechselauftrag an das automatische DENIC-Registrierungssystem. Dieses benachrichtigt den derzeitigen Provider und fordert seine Bestätigung an. Um unberechtigte Providerwechsel zu verhindern, gibt es zwei Kontrollinstanzen. Zum einen muss der neue Provider prüfen, ob der Auftraggeber tatsächlich berechtigt ist, die fragliche Domain zu verwalten. Zweitens muss auch der abgebende Provider prüfen, ob der Providerwechsel vom Domaininhaber tatsächlich gewollt ist. Im Falle eBay hätten laut DENIC beide Kontrollinstanzen versagt.

eBay-Provider reagierte nicht
Der Auftrag zum Providerwechsel wurde vermutlich ohne Prüfung an die DENIC geschickt. Der neue Provider scheint davon ausgegangen zu sein, dass sein Kunde tatsächlich in Besitz der Domain ebay.de war. Schuld träfe aber auch den alten eBay-Provider. Er wurde von der DENIC informiert, reagierte aber nicht in der vorgeschriebenen Frist von fünf Werktagen, was die DENIC als Bestätigung interpretierte. Anschließend wurde der Providerwechsel durchgeführt. Ein entsprechender Eintrag wurde in der DENIC-Datenbank gespeichert. Nach außen hin wurde diese Änderung noch nicht wirksam.

Die DENIC weist jede Schuld weit von sich
Nachdem die DENIC den neuen Provider registriert hatte, trudelte von diesem ein Änderungsauftrag für die Daten des Inhabers sowie für den neuen Nameserver der Domain ebay.de ein. Laut DENIC hätte der neue Provider wiederum prüfen müssen, ob hier auch wirklich alles mit rechten Dingen über die Bühne gegangen war. Die DENIC jedenfalls weist jede Schuld weit von sich, zumal der Änderungsauftrag wie üblich vom DENIC-Registrierungssystem vollautomatisch abgearbeitet wurde.

Ebay.de für Stunden nicht erreichbar
Für jeden Surfer erkennbar wurden diese Vorgänge erst, nachdem die DENIC eine neue .de-Zone generiert hatte. Das war am frühen Samstagmorgen. Von diesem Zeitpunkt an verwies die Adresse von ebay.de für einige Stunden auf die Server des neuen Providers. Nachdem die DENIC über den unberechtigten Provider- und Domaininhaberwechsel informiert worden war, wurden alle Änderungen kurzfristig wieder rückgängig gemacht und eine neue .de-Zone mit den aktualisierten Daten erstellt. Die Nameserver der Internetprovider speichern Zoneneinträge in ihrem Cache zwischen. Deshalb dauerte es noch etliche weitere Stunden, bis ebay.de überall wieder korrekt zu erreichen war. Im Übrigen werde die DENIC ganz genau prüfen, wie es zum nicht autorisierten Domain- und Providerwechsel kommen konnte. Auch rechtliche Schritte gegen den wirklichen Initiator der ganzen Angelegenheit werden nicht ausgeschlossen – sofern man ihn ermitteln kann.

Wer haftet für Geschäftsausfälle?
Rechtliche Schritte überlegen sich möglicherweise auch diejenigen eBay-Kunden, deren Auktionen in der fraglichen Zeit zu Ende gingen. Zwar war das Auktionshaus nicht zu erreichen, aber die eBay-Systeme liefern selbstverständlich trotzdem weiter. Angebote kamen zu einem extrem günstigen Schnäppchenpreis unter eBays virtuellen Hammer. Denn gerade in den letzten Stunden und Minuten einer Auktion wird der Preis durch die Bieter erfahrungsgemäß immer noch kräftig in die Höhe getrieben, was auf Grund fehlender Zugriffsmöglichkeiten dieses Mal nicht stattfand. Potenzielle Interessenten konnten nicht mitbieten, die Verkäufer waren die Dummen. Sie mussten „unter Wert“ verkaufen. Ob eBay diese Verkäufer entschädigen wird, ist mehr als fraglich. Denn erstens lässt sich der Schaden schlecht beziffern, und zweitens trifft eBay keine Schuld, sagt jedenfalls Unternehmenssprecherin Maike Fuest laut Spiegel online. „Wir untersuchen das Ganze noch, auch was den Umgang mit den Auktionen betrifft.“

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© Alfred Krüger http://www.akrue.de/