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10. Januar 2007:

Anwälte kritisieren Operation "Mikado"

Nach dem spektakulären Schlag gegen die internationale Kinderporno-Szene geraten die polizeilichen Ermittlungsmethoden zunehmend in die Kritik. Die Überprüfung von rund 22 Millionen Kreditkarten sei rechtlich äußerst bedenklich, meint etwa der Deutsche Anwaltverein. Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter hat derweil vor dem zuständigen Amtsgericht in Halle Klage gegen diese Fahndungsmaßnahme erhoben. Es habe kein hinreichender Anfangsverdacht vorgelegen, meint Vetter. Zudem hätten die Ermittlungsbehörden die Kreditkartenunternehmen falsch informiert. Datenschützer hatten noch am Vortag erklärt, gegen die Überprüfung der Kreditkarten gebe es keine datenschutzrechtlichen Bedenken.

Kreditkartenunternehmen durchsuchen Kundendaten
Der spektakuläre Schlag gegen die internationale Kinderporno-Szene lief unter dem Decknamen „Mikado“. Um die zahlenden Kunden einer Kinderporno-Webseite zu ermitteln, bat das federführende Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt die Kreditkartenwirtschaft um Mitarbeit. Die Unternehmen sollten die Kontobewegungen ihrer Kunden auf genau spezifizierte Merkmale hin durchsuchen. Das LKA wollte wissen, wer in einem bestimmten Zeitraum im Sommer letzten Jahres einen bestimmten Geldbetrag (79,99 US-Dollar) auf ein bestimmtes Konto überwiesen hatte, das zur Kinderporno-Webseite gehörte.

Datenschutzrechtlich unbedenklich
Alle 14 deutschen Kreditkartenunternehmen machten mit und durchsiebten die Daten ihrer Kunden. Am Ende wurden sie in 322 Fällen fündig. Die Daten dieser 322 Kreditkartenbesitzer wurden der Polizei übergeben. Andere Datenbestände wurden nicht übermittelt. Datenschützer wie Johann Bizer, stellvertretender Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein, halten dieses Ermittlungsverfahren für grundsätzlich in Ordnung. Die Suchkriterien seien hinreichend konkret gewesen. Die Kontodaten unbescholtener Kunden seien nicht weitergeleitet worden.

Vorgehen „höchst bedenklich“
Der Deutsche Anwaltverein ist offenbar völlig anderer Meinung. Sein Präsident, Hartmut Kilger, hat massive Bedenken gegen die durchgeführte Polizeiaktion. Die Ermittlungsbehörden hatten die Daten der Kreditkartenkunden zwar nicht selbst durchsucht, sondern von den Kreditkartenunternehmen durchsieben lassen. Die freiwillige Herausgabe derartiger Daten sei jedoch Kilger zufolge „höchst bedenklich, denn im Grunde wird hier die Rasterfahndung einfach an Privatunternehmen outgesourct.“

Kein hinreichender Tatverdacht
Einen Schritt weiter geht der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter. Er klagt gegen die Überprüfungsaktion von rund 22 Millionen deutschen Kreditkartenbesitzern vor dem zuständigen Amtsgericht in Halle. Seine Begründung lässt an den Ermittlungsmaßnahmen des federführenden LKA Sachsen-Anhalt kaum ein gutes Haar. Es habe kein hinreichender Anfangstatverdacht bestanden, schreibt Vetter in seinem Weblog. Was die Polizei wusste, war, dass es im Internet irgendwo eine kommerzielle Webseite mit kinderpornografischem Angebot gab, sagt Vetter. Das allein rechtfertige die durchgeführten Maßnahmen jedoch keinesfalls. „Wollte man schon aus der bloßen Existenz einer Internetseite mit strafbarem Inhalt künftig einen hinreichenden Tatverdacht dahingehend herleiten, dass Deutsche dieses Angebot nutzen, wäre der andauernden Überprüfung des gesamten Zahlungsverkehrs aller Bundesbürger Tür und Tor geöffnet“, meint Vetter.

Wurden Unternehmen unter Druck gesetzt?
Vetter behauptet außerdem, dass die Ermittlungsbehörden die Kreditkartenunternehmen durch falsche Angaben massiv unter Druck gesetzt hätten. Die Staatsanwaltschaft habe den Unternehmen mitgeteilt, dass ihnen strafrechtliche Konsequenzen drohten, falls sie bei der Überprüfungsaktion nicht mitmachten – das wäre tatsächlich eine Falschinformation. Denn eine Verpflichtung zur Datenherausgabe besteht grundsätzlich nur nach einer richterlichen Anordnung, die es hier nicht gegeben hat, oder wenn Gefahr im Verzuge ist. Durch die rechtswidrige Ankündigung eines Ermittlungsverfahrens habe die Staatsanwaltschaft die angeschriebenen Unternehmen massiv unter Druck gesetzt, sagt Vetter. Ob und inwieweit dies tatsächlich geschehen ist, bleibt abzuwarten und wird vermutlich im Verfahren geklärt. „Hier wurde unter Umgehung der Gerichte versucht Rechtsgeschichte zu schreiben“, erklärte der Düsseldorfer Anwalt gegenüber heise online. Es könne nicht sein, dass sich normale Bürger bei einer Kreditkartenzahlung Gedanken machen müssten, ob sie damit eine Hausdurchsuchung riskierten.

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© Alfred Krüger http://www.akrue.de/