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16. Juni 2007:

Nicht nur automatische Kontrolle bei YouTube

Mit den Klagen der US-Unterhaltungsindustrie im Genick suchen Google und YouTube immer noch nach der richtigen Methode, um Urheberrechtsverletzungen auf dem Videoportal zu unterbinden. Nachdem es zuvor geheißen hatte, man werde eine automatisierte Kontrolle der hochgeladenen Videos vornehmen, besinnt sich Google jetzt offenbar auf die eigentlichen Qualitäten seines Angebots aus dem Mitmachweb 2.0. Die Gemeinschaft der Nutzer soll es richten. Es gebe keinen besseren Filter als den Nutzer selbst – zumindest bei Gewalt und Pornos.

Nicht aus der Portokasse
Eine Milliarde Dollar sind auch für Großverdiener wie die US-Suchmaschine Google kein Pappenstiel, den man aus der Portokasse zahlt. In dieser Höhe bewegen sich jedoch die Schadensersatzforderungen, die der Suchgigant und Besitzer von YouTube an den US-Unterhaltungskonzern Viacom bezahlen soll – käme der Konzern vor Gericht mit seinen Ansprüchen durch. Die alles entscheidende Frage dürfte dabei sein, ob Google und YouTube genügend unternehmen, um Urheberrechtsverletzungen auf YouTube zu unterbinden.

Automatisierte Kontrolle
Google-typisch setzte die Suchmaschine bisher hauptsächlich auf die Entwicklung einer automatisierten Kontrolle der hochgeladenen Videos. Kürzlich wurde bekannt, dass der Suchkonzern zusammen mit dem Medienunternehmen Time Warner und dem Disney-Konzern eine Technik zur automatischen Identifizierung von Videos testen wolle. Man habe ein eigenes Verfahren entwickelt, nachdem Fremdprodukte wenig Erfolg gebracht hätten, erklärte YouTube-Chefentwickler Chris Maxey gegenüber dem Wall Street Journal.

Kein Allheilmittel
Dass man in der automatisierten Kontrolle nicht mehr das alleinige Heilmittel zur Kontrolle der gigantischen Menge an Videos sieht, die bei YouTube auf Abruf bereit stehen, erklärte kürzlich Steve Chen im offiziellen Google-Weblog. Chen ist einer der beiden YouTube-Gründer, die ihr Unternehmen 2005 an Google verkaufen konnten. Dies gelte allerdings nur für Gewaltdarstellungen und Pornografie. Hier sei der einzelne YouTube-Nutzer eine verlässliche Quelle. Er könne „anstößige“ Inhalte melden, die dann von YouTube-Mitarbeitern überprüft werden könnten.

Nutzerkontrolle versagt beim Copyright
Ungeeignet sei die Nutzerkontrolle allerdings, wenn es darum ginge, Urheberrechtsverletzungen aufzudecken. In aller Regel sei es einem durchschnittlichen Nutzer nicht möglich exakt zu erkennen, ob ein hochgeladenes Video urheberrechtlich geschützt ist oder nicht. Man arbeite derzeit allerdings mit Hochdruck an den Verfahren, die eine automatische Kontrolle ermöglichen sollen. Bei der automatisierten Videoerkennung würden „visuelle Schlüsselaspekte“ eines hochgeladenen Videos mit solchen verglichen, die urheberrechtlich geschützt seien.

Hohe Fehlerquote
Die Fehlerquote sei Chen zufolge derzeit allerdings noch viel zu hoch. Man arbeite aber am Feintuning der entsprechenden Programme. Dabei gehe es angesichts der Vielzahl der täglich hochgeladenen Videos auch darum, Leistungsfähigkeit und Geschwindigkeit der automatisierten Kontrolle noch erheblich zu steigern. Man hoffe darüber hinaus, mit der automatischen Videoerkennung nicht nur den rechtlichen Anforderungen zu genügen, sondern auch die Position der Copyright-Inhaber zu stärken – schöne Worte, die vor Gericht ganz sicher Eindruck schinden werden.

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© Alfred Krüger http://www.akrue.de/