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23. Januar 2006:

Datenberge wecken Begehrlichkeiten

Per gerichtlicher Anordnung soll die US-Suchmaschine Google gezwungen werden, dem US-Justizministerium einen begrenzten Zugriff auf ihre angehäuften Datenberge zu gewähren. Das Justizministerium möchte mit den angeforderten Datenbeständen die Notwendigkeit eines in den USA äußerst umstrittenen Anti-Pornografie-Gesetzes beweisen. Es geht um ein Datenkontingent von Suchanfragen sowie um eine Million zufällig aus dem Google-Index ausgewählter Webadressen. Google weigert sich bislang, die geforderten Daten herauszugeben. Suchmaschinen wie Yahoo und MSN zeigten sich kooperationswilliger und gaben einer ähnlich gelagerten Anfrage widerstandslos nach. Solche Anfragen beweisen, wie begehrlich die Datenberge sind, die die großen Internetfirmen Tag für Tag über ihre Kunden anhäufen, und wie problematisch die Sammelwut dieser Firmen ist. Betroffen sind auch deutsche Nutzer.

Google lehnt Datenherausgabe ab
Philip B. Stark ist Statistikprofessor und arbeitet in Berkeley an der Universität von Kalifornien. Seinen jüngsten Auftrag bekam er direkt vom US-amerikanischen Justizministerium. Es ging um Beweismaterial für die im Grunde allgemein bekannte Tatsache, dass es in den Weiten des World Wide Web auch einen bestimmten Prozentsatz an pornografischen Webseiten gibt, die problemlos zugänglich sind. Wie groß dieser Prozentsatz ist, möchte das Justizministerium nun liebend gern exakt ermittelt wissen. Stark soll deshalb Datenmaterial untersuchen, das direkt von großen US-Suchmaschinen stammt: Listen mit den meistgesuchten Begriffen sowie eine zufällige Auswahl von einer Million Webseiten aus dem Suchmaschinenindex. Während Suchmaschinenkonkurrenten wie Yahoo und MSN offenbar bereitwillig Auskunft gegeben haben, weigert sich Suchmaschinenprimus Google beharrlich, der gerichtlichen Verfügung nachzukommen.

Googles Daten sind Beweismittel
Die an das Justizministerium übermittelten Nutzungsdaten sollen von Statistikprofessor Stark ausgewertet und anschließend in einem Gerichtsprozess als Beweismittel Verwendung finden. In diesem Verfahren geht es um ein Gesetz namens Child Online Protection Act, das zu dem Zweck erlassen wurde, Kinder und Jugendliche vor pornografischem Material aus dem Internet zu schützen. Die Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) hatte bereits 1998 erfolgreich gegen das Gesetz geklagt. Ihr Argument: Das Gesetz verstoße gegen die verfassungsmäßig garantierte Meinungsfreiheit. Das Gesetz selbst wurde vom US-Supreme-Court vorläufig außer Kraft gesetzt, bis das zuständige Gericht in Philadelphia eine endgültige Entscheidung fällen würde. Die von den Suchmaschinen eingesammelten Daten sollen nun dazu dienen, die Notwendigkeit des Child Online Protection Act zu untermauern.

Daten nicht erforderlich
„Google ist eine der populärsten Suchmaschinen“, erklärte Statistikprofessor Stark vor Gericht. Deshalb seien die angeforderten Datenbestände „direkt relevant“, um die „Verseuchung“ des World Wide Web mit pornografischen Webseiten untersuchen zu können. Suchmaschinenexperten wie Danny Sullivan, Betreiber der Webseite SearchEngineWatch, halten eine solche Argumentation für abwegig. Sie bestreiten, dass die angeforderten Daten tatsächlich erforderlich sind. Google lehnt die Herausgabe der Daten nach wie vor ab. Die Suchmaschinenfirma habe nichts mit dem fraglichen Gerichtsverfahren zu tun. Außerdem sei der Auskunftsanspruch überzogen und Google nicht bereit, Geschäftsgeheimnisse preiszugeben. Als solche versteht die Suchmaschinenfirma offenbar die auf ihren Servern gehorteten Datenberge.

Betroffen sind auch deutsche Nutzer
Der weitere Verlauf des Konflikts zwischen Google und dem US-Justizministeriums bleibt abzuwarten. Doch dieser Konflikt zeigt wieder einmal, wie problematisch die Datensammelwut nicht nur der großen Suchmaschinen, sondern grundsätzlich aller Webangebote ist. Die in privaten Händen angehäuften Datenberge wecken problematische Analysebegehrlichkeiten nicht nur bei den Firmen, die diese Daten horten, sondern auch bei staatlichen Stellen. Es ist ein offenes Geheimnis, dass insbesondere US-amerikanische Internetunternehmen auf der Grundlage des Patriot Act zur Zusammenarbeit mit US-Ermittlungsbehörden gezwungen sind. Betroffen sind auch deutsche Nutzer. Denn sämtliche Nutzungsdaten auch deutscher Surfer werden – ohne Rücksicht auf die Nationalität der Nutzer – auf US-Servern abgespeichert und unterliegen folglich US-amerikanischem Recht.

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